Suff verhindert lange Haftstrafe für Täter
Ein Mann, der im Juni 2022 am Bahnhof in Pratteln unkontrolliert mit einer Pistole auf Passanten geschossen hat, wurde zu einer teilbedingten Strafe von 2,5 Jahren verurteilt. Der Vorfall löste Chaos aus in der ansonsten friedlichen Gemeinde Pratteln in der Schweiz. Glücklicherweise klemmte die Pistole des Angreifers aufgrund einer Zufuhrstörung, so dass nur eine Person verletzt wurde. Der Täter hatte auf insgesamt vier Menschen gezielt, konnte jedoch nur bei einem den Schuss auslösen, da seine Waffe versagte.
Das Urteil fiel trotz des schwerwiegenden Vergehens des Mannes mild aus, da er zum Zeitpunkt des Vorfalls stark alkoholisiert war. Dies führte zu einer drastischen Reduktion der Strafe um drei Viertel. Ursprünglich waren 9 Jahre und 3,5 Monate Haft für den Täter erwartet worden, jedoch wurde diese Strafe auf 2,5 Jahre reduziert. Zusätzlich muss der Mann Verfahrens- und Gerichtskosten in Höhe von 60’000 Franken tragen. Die Richter entschieden zudem, dass kein Landesverweis für den Täter ausgesprochen wird.
Der Vorfall am Bahnhof von Pratteln im Juni 2022 sorgte für Aufsehen und Entsetzen in der Bevölkerung. Ein Mann trat auf den belebten Bahnhofsplatz und zielte mit einer Pistole auf Passanten. Dank des technischen Versagens seiner Waffe kam es glücklicherweise nur zu einer Verletzung, obwohl der Täter auf insgesamt vier Menschen geschossen hatte. Die Menge hatte großes Glück, dass die Pistole nicht richtig funktionierte und weitere Schüsse verhindert wurden.
Die Alkoholisierung des Täters zum Zeitpunkt des Vorfalls war ein entscheidender Faktor, der zu der milderen Strafe führte. Obwohl die Straftaten des Mannes schwerwiegend waren und ihm eine lange Haftstrafe drohte, wurde diese aufgrund seines alkoholisierten Zustands deutlich reduziert. Die Reduzierung der Strafe auf 2,5 Jahre und das Verzichten auf einen Landesverweis für den Täter zeigt, dass die Richter bei der Urteilsfindung den besonderen Umständen des Falles Rechnung trugen.
Der Fall in Pratteln verdeutlicht die Gefahr und Auswirkungen von unkontrollierter Gewalt und Alkoholkonsum. Trotz des glimpflichen Ausgangs hätten die Folgen deutlich schlimmer sein können, wenn die Pistole des Täters funktionstüchtig gewesen wäre. Die Verhängung einer teilbedingten Strafe für den Täter zeigt, dass auch bei schwerwiegenden Straftaten unterschiedliche Faktoren in Betracht gezogen werden und zu einer milderen Strafe führen können.
Insgesamt gibt der Fall am Bahnhof von Pratteln zu denken und zeigt deutlich auf, welche Konsequenzen unkontrollierte Gewalt und Alkoholkonsum haben können. Das milde Urteil für den Täter verdeutlicht zudem, dass die Justiz auch bei schwerwiegenden Vergehen die individuellen Umstände des Täters berücksichtigt und bei der Strafzumessung differenziert vorgeht. Es bleibt zu hoffen, dass der Täter seine Strafe nutzt, um sein Verhalten zu reflektieren und zukünftig Gewalttaten zu unterlassen.