Wird die „Parkhausmörderin“ aus der Verwahrung entlassen?

Die „Parkhausmörderin“ Caroline H. sitzt seit 26 Jahren im Gefängnis und wird nun geprüft, ob sie aus der Verwahrung entlassen werden kann. Sie wurde 1993 wegen 40 Brandstiftungen angeklagt und gestand später auch einen Mord aus dem Jahr 1991. Unter anderem attackierte sie eine Frau im Parkhaus Urania, die sie aufgrund des Klackerns ihrer Absätze in Rage versetzte.
In den folgenden Jahren gestand Caroline H. weitere Morde an Frauen, die sie aus Hass tötete. Nach ihrer Festnahme und Verurteilung folgte eine lange Zeit der Isolation und Überwachung im Gefängnis. Doch in den letzten Jahren zeigte sie positive Entwicklungen und wurde Teil einer Wohngruppe im Gefängnis, wo sie gemeinsame Aktivitäten wie das Kochen und Fernsehen teilte.
Ein Psychiater spricht von verbesserten therapeutischen Erfolgen bei Caroline H. und glaubt an die Möglichkeit einer Verringerung der Rückfallgefahr in den nächsten Jahren. Im November stellten die Justizbehörden einen Antrag auf eine stationäre Massnahme anstelle der Verwahrung. Caroline H. betont vor Gericht ihren Fortschritt und dass sie kein Bedürfnis mehr verspürt, Gewalt auszuüben.
Neu ist, dass Caroline H. heute ihre Geständnisse der Morde von damals widerruft. Die Staatsanwaltschaft zweifelt jedoch an der Erfüllung der Voraussetzungen für eine stationäre Massnahme und sieht weiterhin eine große Gefahr von der „Parkhausmörderin“ ausgehen. Am 30. August wird das Bezirksgericht über die Beendigung oder Aufrechterhaltung der Verwahrung entscheiden.



