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Rechtsschutz: Wie lange darf ich abwesend sein, wenn mein Kind krank ist?

Wenn Ihr Kind krank ist, gibt es keine feste Obergrenze für Fehltage. Anwältin Alina Murano von Emilia Rechtsschutz klärt auf, was wirklich gilt. Laut dem Obligationenrecht in der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegte Jahresobergrenze für Fehltage bei kranken Kindern. Es zählt immer der einzelne Krankheitsfall, und pro Krankheitsfall dürfen Eltern bis zu drei Tage fehlen, um eine Betreuung zu organisieren oder für das kranke Kind zu sorgen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Bei schwerer Erkrankung des Kindes können Eltern bis zu 14 Tage Betreuungsurlaub in Anspruch nehmen.

Es herrscht oft der Irrglaube, dass Eltern nur zehn Tage pro Jahr bei einem kranken Kind fehlen dürfen. Doch Anwältin Alina Murano betont, dass es keine feste Obergrenze pro Jahr gibt und es immer auf den einzelnen Krankheitsfall ankommt. Der Betreuungsurlaub von bis zu drei Tagen pro Krankheitsfall soll Eltern die Möglichkeit geben, sich um die Betreuung ihres erkrankten Kindes zu kümmern. Bei schwerwiegenden Erkrankungen des Kindes können Eltern jedoch bis zu 14 Tage Betreuungsurlaub in Anspruch nehmen, um das Kind intensiv zu pflegen und zu unterstützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag ein Arztzeugnis verlangen können, um die Krankheit des Kindes und die Notwendigkeit der Abwesenheit zu bestätigen. Je nach interner Regelung des Unternehmens müssen Eltern daher möglicherweise bereits ab dem ersten Fehltag ein entsprechendes Attest vorlegen. Der längere Betreuungsurlaub von 14 Tagen gilt nur bei schwerwiegenden Erkrankungen des Kindes und nicht bei alltäglichen Krankheiten wie einer Erkältung oder einem Schnupfen.

In Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz klärt Anwältin Alina Murano über die Regelungen bezüglich Fehltagen bei kranken Kindern auf. Es gibt keine feste Jahresobergrenze für Fehltage, sondern es zählt immer der einzelne Krankheitsfall. Eltern können pro Krankheitsfall bis zu drei Tage zu Hause bleiben, um die Betreuung ihres erkrankten Kindes zu organisieren. Bei schweren Erkrankungen des Kindes können Eltern bis zu 14 Tage Betreuungsurlaub in Anspruch nehmen, um das Kind intensiv zu pflegen.

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Jahresobergrenze für Fehltage bei kranken Kindern in der Schweiz. Laut dem Obligationenrecht haben Eltern das Recht, pro Krankheitsfall bis zu drei Tage bei der Arbeit zu fehlen, um die Betreuung ihres kranken Kindes zu gewährleisten. Bei schwerwiegenden Erkrankungen des Kindes können Eltern bis zu 14 Tage Betreuungsurlaub in Anspruch nehmen, um das Kind intensiv zu pflegen. Arbeitgeber können bereits ab dem ersten Fehltag ein Arztzeugnis verlangen, um die Notwendigkeit der Abwesenheit aufgrund der Krankheit des Kindes zu bestätigen.

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