Obwaldner sollen früher über Prämienverbilligung informiert werden
Im Kanton Obwalden soll die Prämienverbilligung ab 2026 früher ausgezahlt werden, weshalb der Selbstbehalt bereits im Dezember des Vorjahres festgelegt werden soll. Dies gab der Regierungsrat bekannt, der eine Teilrevision der Gesetzgebung zu den Prämienverbilligungen in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Anpassungen basieren auf einem Wirkungsbericht von 2023. Eine wichtige Änderung ist, dass der Selbstbehalt neu vom Regierungsrat festgelegt werden soll, anstatt wie bisher vom Kantonsrat im März.
Die aktuelle Regelung hat den Nachteil, dass die Bezügerinnen und Bezüger der Prämienverbilligung erst im Verlauf des Jahres die genaue Höhe der Verbilligung erfahren. Dies wiederum führt dazu, dass die Krankenkassen die Verbilligung erst ab Juni den Versicherten gutschreiben können, was nicht im Einklang mit der Bundesgesetzgebung steht. Die vorgeschlagene Neuerung soll den Prozess um etwa drei Monate beschleunigen und die Versicherten von dem Vorschuss der Prämien befreien.
Die Befugnisse der Kantonsregierung sollen bei der Festlegung des Selbstbehalts auf eine Bandbreite von 9,0 bis 11,5 Prozent beschränkt werden. Die Vernehmlassung zu diesen Änderungen dauert bis zum 18. Dezember an. Die Umsetzung soll dann im Jahr 2026 erfolgen. Mit diesem Schritt soll die Prämienverbilligung in Obwalden effizienter und zeitnaher gestaltet werden, um den Bürgerinnen und Bürgern das Vorschießen der Prämien zu ersparen.
Die Neuerung soll sicherstellen, dass die Versicherten frühzeitig im Jahr über die genaue Höhe der Prämienverbilligung informiert werden. Indem der Selbstbehalt bereits im Dezember festgelegt wird, können die Krankenkassen die Verbilligung früher gutschreiben, sodass die Versicherten nicht mehr in Vorleistung gehen müssen. Die Beschränkung der Befugnisse der Kantonsregierung bei der Festlegung des Selbstbehalts soll Transparenz und Gleichheit gewährleisten.
Insgesamt zielt der Vorschlag darauf ab, die Prämienverbilligung in Obwalden effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Durch die frühere Festlegung des Selbstbehalts sollen die Versicherten frühzeitig über ihre finanzielle Unterstützung informiert werden und nicht mehr gezwungen sein, ihre Prämien vorschießen zu müssen. Die Vernehmlassung zu diesen Änderungen läuft bis Mitte Dezember, bevor die Umsetzung im Jahr 2026 erfolgt. Die geplanten Anpassungen sollen somit eine zeitnahe und transparente Auszahlung der Prämienverbilligung ermöglichen.





