Schweiz

Laut Stadtrat verwendet das Theater Neumarkt kein libanesisches Gesetz.

Der Zürcher Stadtrat hat die Vorwürfe der Anwendung libanesischen Gesetzes im Theater Neumarkt zurückgewiesen. Nach Ansicht des Stadtrats hat das Theater Neumarkt nicht das libanesische Gesetz angewendet, obwohl Diskriminierungsvorwürfe im Raum standen, da ein jüdischer Schauspieler nicht mit einer libanesischen Schauspielerin auftreten durfte. Die FDP ist mit der Antwort der Stadtregierung auf ihren Vorstoss nicht zufrieden und bezeichnet sie als ein „Lippenbekenntnis“. Der Schauspieler Yan Balistoy hatte eine Strafanzeige gegen die Leitung des Theaters Neumarkt eingereicht und wirft ihr Verletzung der Antirassismus-Strafnorm vor, da sie ihn nicht mit einer libanesischen Schauspielerin auftreten liess.

Die Theaterverantwortlichen begründeten das Spielverbot damit, dass ein libanesisches Boykottgesetz es den eigenen Staatsangehörigen verbietet, mit israelisch-jüdischen Personen Kontakt zu pflegen. Die Stadtregierung hält jedoch fest, dass für sämtliche von der Stadt unterstützten Institutionen die Schweizer Rechtsordnung verbindlich ist. Diskriminierende Anstellungsverhältnisse jeglicher Art werden vom Stadtrat nicht gutgeheissen und in städtisch subventionierten Institutionen nicht toleriert. Es wird betont, dass im Neumarkt und auch anderswo keine libanesischen Gesetze angewendet wurden und die Glaubwürdigkeit des Neumarkt-Verwaltungsrats nicht infrage gestellt ist.

Die FDP kritisiert die Antworten des Stadtrats als „inakzeptabel“. Obwohl der Stadtrat festhalt, dass diskriminierende Anstellungsverhältnisse nicht toleriert werden, stellt er sich dennoch hinter den Verwaltungsrat des Theaters, der die Angelegenheit mit der „Komplexität dieser Welt“ zu rechtfertigen versucht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtregierung sich bis zum Abschluss des laufenden Verfahrens nicht zu den Vorwürfen äussern wird. Es wird jedoch nochmals betont, dass die Schweizer Rechtsordnung für alle städtisch unterstützten Institutionen verbindlich ist und diskriminierende Praktiken nicht toleriert werden. Die FDP hat die Antworten des Stadtrats als unzureichend kritisiert und bezeichnet sie als „Lippenbekenntnis“.

Insgesamt zeigt sich, dass der Zürcher Stadtrat die Vorwürfe der Anwendung libanesischer Gesetze im Theater Neumarkt zurückweist und betont, dass diskriminierende Anstellungsverhältnisse nicht toleriert werden. Die FDP ist jedoch unzufrieden mit den Antworten des Stadtrats und bezeichnet sie als unzureichend. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation rund um das Theater Neumarkt weiterentwickeln wird und ob der jüdische Schauspieler Yan Balistoy mit seiner Strafanzeige Erfolg haben wird. Es bleibt zu hoffen, dass diskriminierende Praktiken in städtisch subventionierten Institutionen in Zukunft nicht toleriert werden und dass die Schweizer Rechtsordnung strikt eingehalten wird.

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