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Angeklagte Mutter eines IS-Kämpfers betrachtet ihren Sohn als Opfer

Die Mutter eines IS-Kämpfers aus Genf steht derzeit vor dem Bundesstrafgericht, um ihren Sohn zu verteidigen. Sie und ihr Ehemann werden angeklagt, weil sie ihrem Sohn Geld geschickt haben, der 2015 nach Syrien ausgereist ist. Der Ehemann war aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht anwesend, während die Frau voll und ganz hinter ihrem Sohn stand. Die 60-jährige Mutter, die früher im Hotelgewerbe gearbeitet hatte, beschrieb die Beziehung zu ihrem Sohn als hervorragend.

Im Jahr 2015 erklärte der Sohn der Frau, dass er in den Urlaub fahren und eingeladen sein würde. Seine Mutter bemerkte keine Veränderungen in seinem Verhalten, außer dass er kein Schweinefleisch mehr aß und in die Moschee ging. Nachdem ihr Sohn nach Syrien gereist war, hatten sie regelmäßig telefoniert, aber dieser Kontakt wurde später seltener. Der Sohn äußerte den Wunsch, nach Hause zurückzukehren, was die Mutter positiv aufnahm. Doch dann konfrontierte der Gerichtspräsident die Frau mit Nachrihten und Fotos ihres Sohnes als IS-Kämpfer.

Die Mutter behauptete, von den Aktivitäten des IS in Syrien nichts gewusst zu haben und dass ihr Sohn gezwungen worden sei, sich den Terrorkämpfern anzuschließen. Sie verteidigte ihre Zahlungen von über 50’000 Franken als Unterstützung für ihren Sohn und nicht für den Krieg in Syrien. Sie war überzeugt davon, dass die Fotos, auf denen ihr Sohn als IS-Kämpfer posiert, gefälscht seien und dass er dazu gezwungen worden sei. Ihr unerschütterlicher Glaube an die Unschuld ihres Sohnes spiegelte sich in ihren Aussagen wider.

Ein weiterer Zeuge bestätigte vor Gericht, dass er im Mai 2017 einen Briefumschlag mit 3000 Franken von dem angeklagten Ehepaar erhalten hatte. Die Zeugin gab zu, keine genauen Informationen darüber zu haben, für wen sie gehandelt hatte, aber aus Angst um sich und ihre Familie schwieg sie darüber. Das Verfahren gegen die Eltern und den Sohn wird fortgesetzt, während das Gericht darüber entscheidet, ob der Vater zur Anhörung vorgeladen werden soll.

Die Mutter bleibt unbeirrt in ihrer Überzeugung, dass ihr Sohn unschuldig ist und unschuldig in den Konflikt in Syrien verwickelt wurde. Ihr Glaube an die Liebe und Sanftmut ihres Sohnes lässt sie behaupten, dass er gegen seinen Willen zum IS gegangen sei. Die Frage nach der Beteiligung der Eltern und die Unterstützung der Terrormiliz bleibt weiterhin Gegenstand der Gerichtsverhandlung. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die Aussagen der Mutter und der anderen Zeugen bewerten wird und welche Konsequenzen das Urteil haben wird.

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