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Aargauer Polizei entdeckt Waffe bei Kontrolle – Rüge

Die Aargauer Kantonspolizei findet bei einer Verkehrskontrolle einen illegalen Schlagstock. Der Angeklagte wird jedoch vom Obergericht Aargau freigesprochen, da die Durchsuchung des Autos nicht rechtmäßig war. Dieser Vorfall ereignete sich im August 2023, als ein 21-jähriger Mann von der Kantonspolizei angehalten wurde. Während einer routinemäßigen Verkehrskontrolle wurde ein Teleskop-Schlagstock im Ablagefach der Fahrertür entdeckt, was in der Schweiz verboten ist.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe für den Angeklagten aufgrund von Verstößen gegen das Waffengesetz. Der Fahrer legte jedoch Einspruch gegen den Strafbefehl ein und argumentierte, dass kein Anfangsverdacht bestand. Das Bezirksgericht Aarau stimmte dem zu und sprach den Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, die jedoch vom Obergericht abgewiesen wurde, da die Durchsuchung des Fahrzeugs illegal war.

Es gab keinen notwendigen Anfangsverdacht für die Durchsuchung des Fahrzeugs, und somit konnte der Teleskop-Schlagstock nicht als Beweis herangezogen werden. Es gab auch keine Hinweise darauf, dass der Fahrer Drogen im Auto hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, mit Ausnahme der Vernichtung des Schlagstocks. Es muss ein spezifischer Anfangsverdacht vorhanden sein, damit die Polizei Personenkontrollen durchführen kann.

Der Angeklagte hat alle Anschuldigungen bestritten und kooperiert bei den Tests auf Drogen und Alkohol. Das Obergericht Aargau hat entschieden, dass die Durchsuchung des Autos nicht rechtmäßig war und der Angeklagte daher freizusprechen ist. Dies dient als Rüffel für die Polizei, die ohne ausreichenden Verdacht keine Durchsuchungen durchführen darf. Die Geschichte wurde von der «Aargauer Zeitung» berichtet und zeigt, wie wichtig es ist, dass die Rechte der Bürger auch bei Verkehrskontrollen respektiert werden.

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