Schweiz

Zürcher Gericht hebt Verwahrung auf

hebt Verwahrung der sogenannten „Parkhausmörderin“ aufDie „Parkhausmörderin“ bleibt also vorerst weiterhin im Gefängnis und wird dort therapiert. Das Bezirksgericht Zürich hat entschieden, die Verwahrung in eine stationäre Massnahme umzuwandeln, was bedeutet, dass sie innerhalb des Gefängnisses therapiert wird. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und die Oberstaatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, den Entscheid weiter anzufechten.

Die Frau sitzt bereits seit 25 Jahren im Gefängnis und wurde 2001 zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilt. Sie hatte 1991 im Zürcher Parkhaus Urania eine Frau erstochen und 1997 im Chinagarten eine weitere Frau getötet. Eine dritte Attacke überlebte das Opfer. Aufgrund dieser Taten wurde damals die Verwahrung angeordnet, die nun in eine stationäre Massnahme umgewandelt wurde.

Seit 2015 wurde das Sicherheitsregime der „Parkhausmörderin“ leicht gelockert und sie hat nun Kontakt zu anderen Insassinnen. Zuvor lebte sie in kompletter Isolation in der höchsten Sicherheitsstufe. Durch die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme hat sie nun die Möglichkeit, eine Therapie zu machen und somit eine Chance auf Besserung.

Die Entscheidung des Bezirksgerichts Zürich, die Verwahrung aufzuheben und in eine stationäre Massnahme umzuwandeln, ist ein Schritt in Richtung Resozialisierung der „Parkhausmörderin“. Sie erhält die Möglichkeit, therapiert zu werden und sich innerhalb des Gefängnisses weiterzuentwickeln. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Oberstaatsanwaltschaft den Entscheid weiter anfechten wird und wie sich die Situation in Zukunft entwickeln wird.

Die Taten der „Parkhausmörderin“ liegen bereits viele Jahre zurück, aber die Auswirkungen sind noch immer spürbar. Mit der Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme wird nun versucht, einen Weg zu finden, die Frau zu therapieren und möglicherweise wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Es ist ein komplexer Prozess, der Zeit und Geduld erfordert, aber ein erster Schritt in die richtige Richtung wurde mit dieser Entscheidung gemacht.

Es bleibt zu hoffen, dass die Therapie der „Parkhausmörderin“ erfolgreich sein wird und sie eine Chance auf ein Leben außerhalb des Gefängnisses erhalten kann. Die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme bietet die Möglichkeit für eine positive Entwicklung und zeigt, dass die Justiz bemüht ist, individuelle Lösungen zu finden. Die Zukunft der Frau liegt nun in ihren eigenen Händen, unterstützt durch Therapie und die Möglichkeit, an sich zu arbeiten und sich weiterzuentwickeln.

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