Schweiz

Zinssatz für Covid-19-Härtefalldarlehen in Obwalden bleibt bis 2025 unverändert

Der Kanton Obwalden hat angekündigt, den Zinssatz für die Covid-19-Härtefalldarlehen bis ins Jahr 2025 bei 1,5 Prozent zu belassen. Die Darlehen waren bis zum Jahr 2023 zinsfrei und wurden ab 2024 zu verzinsen. Die maximale Laufzeit der Darlehen beträgt zehn Jahre, und ab dem Jahr 2026 muss mit der linearen Amortisation begonnen werden, was bedeutet, dass die Darlehen stückweise zurückgezahlt werden müssen. Bereits 2,74 Millionen Franken der insgesamt 5,2 Millionen Franken an Darlehen wurden freiwillig zurückbezahlt. Die Finanzhilfen des Kantons und der Gemeinden während der Pandemie bestanden zu einem Drittel aus rückzahlbaren Darlehen und zu zwei Dritteln aus A-fonds-perdu-Beiträgen. Insgesamt haben 177 Unternehmen von den Finanzhilfen profitiert. Der Zinssatz wird jeweils bis zum 30. September mit den betroffenen Banken festgelegt, wobei sich Kanton und Banken an den Zinssätzen orientieren, die der Bund für die Covid-19-Kredite gemäß dem Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz festlegt.

Es ist erwähnenswert, dass die Covid-19-Härtefalldarlehen des Kantons Obwalden Unternehmen während der Pandemie finanzielle Unterstützung ermöglicht haben. Diese Darlehen waren zunächst zinsfrei, wurden jedoch ab 2024 zu verzinsen. Unternehmen, die von den Finanzhilfen profitiert haben, müssen die Darlehen zu den festgelegten Konditionen zurückzahlen. Die lineare Amortisation ab dem Jahr 2026 bedeutet, dass die Darlehen schrittweise zurückgezahlt werden müssen. Bislang wurden bereits 2,74 Millionen Franken der insgesamt 5,2 Millionen Franken an Darlehen freiwillig zurückbezahlt, was darauf hindeutet, dass die Unternehmen in der Lage sind, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Entscheidung des Kantons Obwalden, den Zinssatz für die Covid-19-Härtefalldarlehen bis ins Jahr 2025 bei 1,5 Prozent zu belassen, ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Unternehmen in der Region. Durch die Festlegung eines stabilen Zinssatzes erhalten die Unternehmen Planungssicherheit und können ihre finanzielle Situation langfristig planen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Obwalden, den Gemeinden und den betroffenen Banken zeigt, dass eine koordinierte und abgestimmte Vorgehensweise bei der Unterstützung von Unternehmen in Krisenzeiten effektiv sein kann.

Die Tatsache, dass 177 Unternehmen von den Finanzhilfen des Kantons und der Gemeinden profitiert haben, deutet darauf hin, dass die Unterstützungsmaßnahmen erfolgreich waren. Die Darlehen, die zu einem Drittel aus rückzahlbaren Darlehen und zu zwei Dritteln aus A-fonds-perdu-Beiträgen bestanden, haben den Unternehmen geholfen, finanzielle Engpässe während der Pandemie zu überbrücken. Die Rückzahlung der Darlehen erfolgt nach klaren Konditionen, die mit den betroffenen Banken vereinbart werden. Diese transparente und verlässliche Handhabung der Finanzmittel schafft Vertrauen bei den Unternehmen und erleichtert die Rückzahlung der Darlehen.

Der Zinssatz für die Covid-19-Härtefalldarlehen wird jeweils bis zum 30. September mit den betroffenen Banken festgelegt, wobei sich Kanton und Banken an den Zinssätzen des Bundes orientieren. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine angemessene Verzinsung der Darlehen, die sowohl den Interessen der Unternehmen als auch den finanziellen Möglichkeiten des Kantons entspricht. Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Obwalden und den Banken wird sichergestellt, dass die Unternehmen die benötigte Unterstützung erhalten, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Insgesamt hat die Finanzhilfe des Kantons Obwalden dazu beigetragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzufedern und die Unternehmen in der Region zu stärken.

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