Weko hat keine Diskriminierung von Taxis am Flughafen Zürich festgestellt.
Die Wettbewerbskommission hat die Beschwerde zweier Zürcher Taxiverbände gegen den Flughafen Zürich zurückgewiesen. Die Verbände hatten gegen das Konzept des Flughafens protestiert, das nur einer Firma das uneingeschränkte Nutzen der Standplätze erlaubt. Dies würde andere Taxiunternehmen benachteiligen und jährlich rund 30 Millionen Franken kosten. Die Konzession wurde öffentlich ausgeschrieben und das Unternehmen Airport Taxi erhielt ab 2020 den Zuschlag. Die Taxiverbände argumentierten erfolglos, dass neue Vorgaben des kantonalen Taxi- und Limousinengesetzes die Konzession hinfällig machen sollten.
Die Taxiverbände Zürich und Taxisektion Zürich hatten Beschwerde gegen den Flughafen Zürich eingereicht, da sie sich wegen des Konzepts benachteiligt fühlten. Laut dem Konzept durfte nur eine bestimmte Firma uneingeschränkt die Standplätze nutzen, während andere Taxiunternehmen nur auf Bestellung Kundinnen und Kunden zum Flughafen befördern durften. Diese Einschränkung führte laut den Verbänden zu einem Umsatzverlust von rund 30 Millionen Franken jährlich. Die Wettbewerbskommission wies die Beschwerde jedoch zurück, da sie das öffentliche Ausschreibungsverfahren als transparent und diskriminierungsfrei eingeschätzt hatte.
Die Konzession für die Nutzung der Flughafenstandplätze wurde nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren an das Unternehmen Airport Taxi vergeben. Die Taxiverbände argumentierten, dass das geänderte kantonale Taxi- und Limousinengesetz neue Vorgaben mache und die Konzession daher spätestens ab dem 1. Januar 2026 als hinfällig betrachtet werden sollte. Die Wettbewerbskommission sah jedoch keine Verstöße gegen geltendes Recht und wies die Beschwerde der Verbände zurück. Der Flughafen Zürich begründet die Einschränkungen mit den beengten Platzverhältnissen und der Notwendigkeit einer effizienten Taxiabfertigung.
Die Konflikte zwischen verschiedenen Taxiunternehmen und dem Flughafen Zürich sind nicht neu. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen um die Nutzung der Standplätze und die Konzessionsvergabe. Die aktuellen Beschwerden der Zürcher Taxiverbände sind nur ein Beispiel für die laufenden Streitigkeiten in dieser Branche. Die Wettbewerbskommission hat jedoch entschieden, dass das Verfahren zur Konzessionsvergabe transparent und diskriminierungsfrei war und die Beschwerde daher abgewiesen wurde.
Die Taxiverbände Zürich und Taxisektion Zürich sehen die Entscheidung der Wettbewerbskommission als Rückschlag, da sie sich weiterhin ungerecht behandelt fühlen. Sie fordern eine Neubewertung der Konzession und eine Änderung der Standplatzregelungen am Flughafen Zürich. Es bleibt abzuwarten, ob sich in Zukunft weitere rechtliche Schritte ergeben werden oder ob die Verbände ihre Bemühungen einstellen werden. Die Konflikte um die Taxinutzung am Flughafen Zürich zeigen, wie komplex und kontrovers die Regulierung dieser Branche sein kann.
Insgesamt bleibt die Situation am Flughafen Zürich weiterhin ungelöst, trotz der Entscheidung der Wettbewerbskommission. Die Taxiverbände kämpfen weiterhin für ihre Rechte und gegen die aus ihrer Sicht unfair vergebenen Konzessionen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Zukunft entwickeln wird und ob es zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen kommen wird. Die Entscheidung der Wettbewerbskommission hat jedoch vorerst die Position des Flughafens Zürich gestärkt und die Beschwerde der Taxiverbände abgewiesen.





