So handeln die Bundesbehörden auf die Fälschung von Unterschriften
Die jüngsten Enthüllungen über gefälschte Unterschriften bei Volksinitiativen haben viele Menschen in der Schweiz schockiert. Kommerzielle Unternehmen stehen im Verdacht, gefälschte Unterschriften gesammelt und unautorisierte Sammlungen durchgeführt zu haben. Die Situation hat auch die Bundesregierung auf den Plan gerufen, die nun Maßnahmen ergreifen will, um solche Praktiken zu stoppen und die Integrität des Unterschriftensammelns für Volksinitiativen zu gewährleisten.
Die Affäre begann Anfang September, als Recherchen von Tamedia aufdeckten, dass Tausende von Unterschriften für Volksinitiativen gefälscht worden sein könnten. Kurz darauf kam heraus, dass einige Organisationen, die gegen Bezahlung Unterschriften sammelten, dies ohne offiziellen Auftrag getan und Komitees dazu gedrängt haben sollen, diese nicht bestellten Unterschriften zu kaufen.
Das Ausmaß der Affäre ist noch nicht abschließend feststellbar, da verschiedene Strafuntersuchungen der Bundesanwaltschaft noch im Gange sind. Bisher gibt es jedoch keine belastbaren Beweise dafür, dass gefälschte Unterschriften zu Volksabstimmungen geführt haben. Allerdings hat die Bundeskanzlei angekündigt, verstärkte Kontrollen durchzuführen und die Listen aus allen Kantonen einer vertieften Prüfung zu unterziehen, um solche Praktiken zu stoppen.
Der Bundesrat hat beschlossen, vorerst keine drastischen Notfallmaßnahmen zu ergreifen, um die laufenden Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen nicht zu beeinträchtigen. Stattdessen soll auf strafrechtliche Verfolgung und Prävention gesetzt werden, um unlautere Praktiken zu bekämpfen. Ein Runder Tisch soll in den nächsten Wochen einberufen werden, um Prozesse zu analysieren und Maßnahmen zur Verhinderung von Missbräuchen zu erarbeiten.
Langfristig plant die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft zu suchen, um technische Lösungen zu entwickeln, die Unterschriftensammlungen besser gegen Missbrauch schützen können. Neue Gesetze sind möglicherweise erforderlich, wenn die aktuellen Maßnahmen nicht greifen. Die Bundeskanzlei steht ebenfalls in der Kritik, da sie erst spät über die gefälschten Unterschriften informiert hat.
Das Parlament hat Untersuchungen eingeleitet, um die Rolle der Bundeskanzlei bei der Aufdeckung des Unterschriftenbetrugs zu klären. Es diskutiert auch über mögliche Gesetzesänderungen, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden, um das Vertrauen in den Prozess der Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen wiederherzustellen und die Integrität der direkten Demokratie in der Schweiz zu gewährleisten.





