Aargauer Parlament verabschiedet „Katzenchip-Pflicht“ – Umsetzung ungewiss
Der Kanton Aargau hatte eine Diskussion über die Einführung einer Pflicht zur Registrierung von Hauskatzen, stößt jedoch auf rechtliche Hürden. Der Grosse Rat hat eine entsprechende Motion aus den Reihen mehrerer Parteien überwiesen, obwohl der Regierungsrat darauf hinwies, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. Die Befürworter erhofften sich klare Verantwortlichkeiten für die Besitzer von Katzen, um das Problem der frei herumlaufenden und verwilderten Katzen in der Umwelt zu bekämpfen. Die SVP warnte jedoch vor zu viel Bürokratie, während der Regierungsrat darauf hinwies, dass der Kanton keine gesetzgeberische Befugnis habe, eine Chip-Pflicht für Katzen einzuführen, da das eidgenössische Tierschutzgesetz keine Registrierungspflicht für Katzen vorsieht.
Der Entscheid des Parlaments hat vor allem symbolischen Charakter, da der Kanton Aargau aufgrund bundesrechtlicher Hürden keine Chip-Pflicht wie bei Hunden einführen kann. Die Vorgaben des Bundes im eidgenössischen Tierschutzgesetz enthalten keine Registrierungspflicht für Katzen, weshalb eine kantonale Registrierungspflicht nicht realisierbar ist. Die Kantone sind nicht befugt, Massnahmen zu treffen, die der Bund im Gesetz und den Ausführungsverordnungen nicht vorsieht. Der Nationalrat lehnte Ende 2019 bereits eine ähnliche Motion für eine Chip-Pflicht ab, und auch der Bundesrat sprach sich dagegen aus. Daher besteht derzeit keine nationale Regelung für die Registrierung von Katzen.
Insgesamt gibt es im Kanton Aargau schätzungsweise 140’000 Katzen, weshalb die Diskussion über eine Chip-Pflicht für Hauskatzen eine wichtige Rolle spielt. Die Befürworter argumentieren, dass dies dazu beitragen könnte, die Biodiversität in der Umwelt zu schützen, indem die Anzahl der frei herumlaufenden und verwilderten Katzen reduziert wird. Auf der anderen Seite gibt es Bedenken hinsichtlich möglicher bürokratischer Belastungen für die Besitzer von Katzen. Trotzdem wird die Diskussion über eine mögliche Registrierungspflicht von Hauskatzen fortgesetzt, auch wenn derzeit keine rechtliche Grundlage dafür besteht.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einführung einer Chip-Pflicht für Katzen eine komplexe und kontroverse Angelegenheit ist, da sie verschiedene rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich bringt. Während die Befürworter hoffen, dass dies dazu beitragen könnte, die Population von frei herumlaufenden Katzen zu kontrollieren und damit die Biodiversität zu schützen, gibt es auch Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und möglicher Auswirkungen auf die Katzenbesitzer. Derzeit gibt es keine nationale Regelung für die Registrierung von Katzen, und das Thema bleibt Gegenstand weiterer Diskussionen auf kantonaler und nationaler Ebene.
Insgesamt stellt die Diskussion über eine mögliche Chip-Pflicht für Hauskatzen im Kanton Aargau eine komplexe und kontroverse Angelegenheit dar, die verschiedene politische und rechtliche Aspekte betrifft. Während die Befürworter hoffen, dass dies dazu beitragen könnte, die Umwelt und Biodiversität zu schützen, gibt es auch Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit und möglicher Auswirkungen auf die Katzenbesitzer. Trotz der rechtlichen Hürden bleibt das Thema auf der politischen Agenda und wird weiterhin diskutiert, um mögliche Lösungen für das Problem der frei herumlaufenden und verwilderten Katzen zu finden.