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Gemeinden in Nidwalden sollen mehr Autonomie erhalten

Die Nidwaldner Gemeindebehörden stehen vor möglichen organisatorischen Veränderungen, die am 22. September entschieden werden sollen. Das Nidwaldner Parlament hat verschiedene Punkte im Gemeindegesetz und in der Kantonsverfassung überarbeitet, um den Anliegen der Gemeinden bezüglich ihrer Organisation gerecht zu werden. Die Abstimmung im September betrifft nur die Verfassungsänderung, die dem obligatorischen Referendum unterliegt. Einige der neuen Bestimmungen in der Verfassung beinhalten die Verlängerung von Fristen, insbesondere bei der Einberufung von ausserordentlichen Gemeindeversammlungen. Zudem soll die Amtsdauer des Präsidiums flexibler gestaltet werden, so dass sowohl eine zweijährige als auch eine vierjährige Amtszeit möglich ist. Eine weitere geplante Änderung betrifft die Verordnungen des Gemeinderats, die nicht mehr dem fakultativen Referendum unterstehen sollen. Des Weiteren soll der rechtliche Rahmen für die Einführung einer elektronischen Stimmabgabe geschaffen werden, was im Landrat auf breite Zustimmung stieß.

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