Der Bundesrat führt im Oktober lockerere Zweitwohnungsauflagen ein.
Ab dem 1. Oktober 2024 treten in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen weniger strenge Bauauflagen in Kraft, wie der Bundesrat am Freitag bekannt gab. Häuser, die vor dem 11. März 2012 gebaut wurden, dürfen abgerissen, neu aufgebaut, saniert oder in gewissem Maß erweitert werden, ohne Einschränkungen bei der Nutzung. Diese Regelung betrifft Wohnungen und Gebäude, die vor der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative errichtet wurden. Betroffene Gebäude können bei Sanierungen oder nach einem Abriss und Neubau um bis zu dreißig Prozent vergrößert werden, um neue Wohnungen zu schaffen.
Die Gesetzesanpassung geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Martin Candinas zurück und ermöglicht Verdichtungen und Entwicklungen in Berggebieten. Befürworter der Lockerung argumentierten im Parlament, dass die bestehenden Vorschriften Investitionen und energetische Sanierungen in älteren Gebäuden verhindern. Eine Minderheit lehnte die Vorlage ab, da sie den Bau von lukrativen Zweitwohnungen begünstigen und ungünstige Folgen für erstrangige Einwohner haben könnte. Trotz Bedenken des Bundesrats über den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in touristischen Orten wird die neue Regelung als verfassungswidrig angesehen.
Seit dem 1. Januar 2016 ist der Bau neuer Ferienwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über zwanzig Prozent untersagt. Es gelten jedoch spezielle Regeln für sogenannte altrechtliche Wohnungen. Der Bundesrat äußerte Bedenken über den Mangel an erschwinglichem Wohnraum in einigen touristischen Orten. Die beschlossene Regelung steht jedoch im Widerspruch zur Verfassung, laut Umweltminister Albert Rösti. Dies wirft Fragen auf über die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die Wohnungsverfügbarkeit für Einheimische in betroffenen Regionen.
Die neue Regelung soll es ermöglichen, ältere Gebäude zu erneuern und zu erweitern, um den Bedarf an Wohnraum in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen zu decken. Die Lockerung der Bauvorschriften soll Anreize schaffen für Investitionen und Sanierungen in Bestandsgebäuden und die Schaffung neuer Wohnmöglichkeiten. Obwohl einige Bedenken geäußert wurden über die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und den Wohnraum für Einheimische, wird die Gesetzesanpassung als notwendiger Schritt angesehen, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Diskussionen im Parlament über die Gesetzesanpassung betonen die Bedeutung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in touristischen Gebieten mit hohem Zweitwohnungsanteil. Die Flexibilisierung der Bauvorschriften soll Investitionen und Sanierungen fördern, um den Bedarf an Wohnraum zu decken. Trotz Bedenken über mögliche negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt wird die Lockerung der Bauauflagen als Möglichkeit gesehen, die Wohnsituation in betroffenen Gemeinden zu verbessern und die Verfügbarkeit von Wohnraum für Einheimische zu sichern.