Referenzzinssatz bleibt konstant bei 1,75 Prozent
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten in der Schweiz bleibt bei 1,75 Prozent, was eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter ist. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat in einer Mitteilung bestätigt, dass es vorerst keine Erhöhung geben wird. Im vergangenen Jahr war der Referenzzinssatz bereits von 1,25 auf 1,75 Prozent gestiegen, was zu deutlichen Mietsteigerungen geführt hatte. Doch nun gibt es vorerst keine weiteren Erhöhungen zu befürchten.
Der Referenzzinssatz basiert auf dem Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken. Dieser liegt derzeit bei 1,67 Prozent und ist im Vergleich zum Vorquartal gesunken. Experten hatten bereits im Vorfeld keine Veränderung des Referenzzinssatzes erwartet, da die Hypothekarzinsen gesunken sind. Die Schweizerische Nationalbank hat zuletzt zweimal die Zinsen gesenkt, was zu einer Entspannung auf dem Markt geführt hat.
Im Basisfall dürfen Vermieter den Mietzins um 3,0 Prozent erhöhen, wenn der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte steigt. Dies setzt voraus, dass sie vorherige Senkungen weitergegeben haben. Zudem können Vermieter einen Teil der Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen auf die Mieter überwälzen. Bei einer Senkung des Referenzzinssatzes haben Mieterinnen und Mieter auch Anspruch auf eine Mietzinssenkung, abhängig von dem Zinssatz, auf dem der aktuelle Mietzins basiert.
Die nächste Veröffentlichung des hypothekarischen Referenzzinssatzes ist am 2. Dezember vorgesehen. Experten der UBS gehen davon aus, dass es auch in Zukunft keine Veränderungen geben wird, solange sich die Geldpolitik nicht grundlegend ändert. Mieterinnen und Mieter können bei einer möglichen Absenkung des Referenzzinssatzes auch schriftlich eine Mietzinssenkung verlangen, wenn der Vermieter dies nicht von sich aus anbietet. Insgesamt können Mieterinnen und Mieter also vorerst aufatmen, da keine weiteren Mietsteigerungen zu erwarten sind.