Rechtsschutz Abfluss defekt: Bin ich für die Kosten verantwortlich?
Der Abfluss in einer Mietwohnung ist kaputt – aber wer muss für die Reparatur bezahlen? Diese Frage stellt sich oft Mieter und Vermieter. Gemäss Schweizer Mietrecht ist der Vermieter in der Regel für die Instandhaltung und Reparaturen in der Wohnung verantwortlich. Der Mieter hingegen muss lediglich den sogenannten „kleinen Unterhalt“ übernehmen, also kleinere Reparaturen und Ausbesserungen, die mit geringen Kosten und wenig Aufwand selbst durchgeführt werden können.
Zum kleinen Unterhalt zählen beispielsweise das Auswechseln einer defekten Glühbirne oder das Reinigen von Filtern in der Dunstabzugshaube. Reparaturen, die über einen Kostenrahmen von 150 Franken hinausgehen oder spezielles Fachwissen erfordern, wie ein verstopfter Abfluss oder eine defekte Heizung, sind Aufgaben des Vermieters. Dieser muss die notwendigen Arbeiten auf eigene Kosten durchführen lassen.
Mieter haben das Recht, auf die rechtliche Situation zu verweisen, falls der Vermieter verlangt, dass sie grössere Reparaturen übernehmen. Sollte der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommen, besteht die Möglichkeit einer Mietzinsreduktion oder rechtlichen Schritten. Es ist wichtig, dass die Pflichten des Vermieters durch die Mietzahlungen abgedeckt sind, da Mieter nicht nur für den Wohnraum, sondern auch für einen funktionsfähigen Zustand der Wohnung bezahlen.
In Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz klärt Anwältin Alina Murano über die Rechte von Mietern in Bezug auf Reparaturen und Instandhaltung auf. Mieterinnen und Mieter müssen in der Regel nur für den kleinen Unterhalt aufkommen, während der Vermieter grössere Reparaturen und Wartungsarbeiten durchführen und bezahlen muss. Bei Missverständnissen oder Forderungen des Vermieters, die über die rechtlichen Grenzen hinausgehen, sollten Mieter ihre Rechte kennen und gegebenenfalls juristische Schritte einleiten.
Es ist wichtig für Mieter, zu wissen, welche Reparaturen sie übernehmen müssen und welche Aufgaben in die Verantwortung des Vermieters fallen. Bei Unsicherheiten oder Konflikten können sie sich an einen Fachmann wenden, um ihre Rechte zu klären und gegebenenfalls Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu erhalten. Die klare Trennung zwischen kleinere Reparaturen für den Mieter und grössere Reparaturen für den Vermieter sorgt für eine geregelte Instandhaltung und Wartung der Wohnung.