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Mieter und Eigentümer in der Verantwortung

Im Herbst können nasses oder feuchtes Laub auf Gehwegen und Straßen zu einer Gefahr für Passanten werden. Mieter und Eigentümer sind daher verpflichtet, die Gehwege rund um ihr Grundstück regelmäßig zu räumen, um Unfälle zu vermeiden. Die Verkehrssicherungspflicht besagt, dass Eigentümer dafür sorgen müssen, dass ihr Grundstück und die angrenzenden Gehwege sicher passierbar sind. Dies gilt werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Mieter übernehmen diese Pflicht oft durch ihren Mietvertrag.

Wenn jemand auf nassem Laub ausrutscht und sich verletzt, weil die Blätter nicht ausreichend beseitigt wurden, können Schadensersatzforderungen drohen. In diesem Fall haften die Verantwortlichen mit ihrem Privatvermögen bis zur Pfändungsgrenze. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz vor finanziellen Schäden und kann sowohl den Schaden übernehmen als auch zu Unrecht erhobene Forderungen abwehren. Auch bei unbebauten oder unbewohnten Grundstücken gilt die Verkehrssicherungspflicht, und auch dort sollten angrenzende Gehwege regelmäßig geräumt werden.

Es ist wichtig, das Herbstlaub korrekt zu entsorgen. Beim Einsatz von Laubbläsern oder -saugern sollten die örtlichen Lärmschutzregelungen beachtet werden. In der Regel dürfen diese Geräte nur zu bestimmten Zeiten eingesetzt werden, und Kommunen können strengere Regelungen festlegen. Eine umweltfreundlichere Alternative ist das Zusammenkehren mit einem Rechen. Das gesammelte Laub sollte idealerweise in einer Biotonne oder auf dem eigenen Kompost entsorgt werden. Viele Gemeinden bieten auch spezielle Behälter oder Säcke für das Laub an, die separat abgeholt werden.

Das Verbrennen von Laub im eigenen Garten ist in der Regel verboten und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Eine separate Absicherung für Schäden, die durch das Beseitigen des Herbstlaubs entstehen können, ist oft notwendig, da die Privathaftpflichtversicherung möglicherweise nicht ausreicht. Um finanzielle Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen oder direkt beim Versicherer nachzufragen. Schließlich kann die Beachtung dieser Maßnahmen dazu beitragen, die Sicherheit von Passanten auf Gehwegen zu gewährleisten und die Unfallgefahr durch rutschiges Herbstlaub zu reduzieren.

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