Kurze Kommissionsentscheidung für Lohngleichheitsanalyse in Basel
Die Basler Grossratskommission hat sich mit knapper Mehrheit für ein neues Gesetz zur Lohngleichheit ausgesprochen. Dieses Gesetz würde Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichten, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Der Entscheid der Wirtschafts- und Abgabekommission fiel mit sieben zu sechs Stimmen. Die Diskussion drehte sich vor allem darum, ob der Kanton Basel-Stadt überhaupt die Kompetenz für ein solches Gesetz hat.
Auf Bundesebene sind Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtend. Die SP hat eine Motion eingebracht, um die Mindestgrenze im Kanton Basel-Stadt auf 50 Mitarbeitende zu senken. Kritik am Gesetzesentwurf kommt vor allem vom Arbeitgeberverband und den bürgerlichen Fraktionen, die argumentieren, dass der Arbeitnehmerschutz ausschließlich in der Bundeskompetenz liege. Sie stützen sich dabei auf ein Rechtsgutachten von Rechtsprofessor Felix Uhlmann und der Arbeitsrechtlerin Regula Hinderling.
Trotz der Kritik von Seiten des Arbeitgeberverbandes und der bürgerlichen Fraktionen kommt das Generalsekretariat des Basler Präsidialdepartements in seiner rechtlichen Stellungnahme zum Schluss, dass der Erlass des kantonalen Gesetzes nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht steht und der Kanton somit nicht seine Kompetenzen überschreitet. Der Bericht der Grossratskommission und der Gesetzesentwurf werden nun dem Grossen Rat zur Beratung vorgelegt.
Ein neues Gesetz in Basel-Stadt zur Lohngleichheit würde den Kanton über eine strengere Gesetzesregelung als auf Bundesebene verfügen lassen, da Unternehmen mit nur 50 Mitarbeitenden dazu verpflichtet wären, regelmäßige Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Die Diskussion um die Kompetenz des Kantons, ein solches Gesetz zu erlassen, ist noch nicht abgeschlossen und wird wohl noch weitergeführt werden.




