Kanton Solothurn unterstützt zukünftig Maßnahmen gegen Biber-Schäden
Das neue Jagdgesetz in Solothurn ermöglicht Massnahmen gegen Biber-Schäden und Entschädigungen für Verkehrswege und Uferböschungen. Der Kantonsrat stimmte mit überwältigender Mehrheit für die Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes. Dieses erlaubt es, bei Gefährdung von Menschen geschützte Wildtiere wie Bär, Wolf oder Biber abzuschiessen. Biber könnten zum Beispiel freigegeben werden, wenn sie Badende im Wasser angreifen. Die Jagdvereine können für solche Abschüsse vom Kanton verpflichtet werden.
Bund und Kanton beteiligen sich bereits an Biberschäden im Wald und bei landwirtschaftlichen Kulturen. Neu sollen auch Massnahmen finanziell unterstützt werden, um Biber-Schäden an Bauten und Anlagen zu verhindern, die im öffentlichen Interesse liegen. Die Regierungsrätin Brigit Wyss betonte im Parlament die Wichtigkeit des Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2025, damit der Kanton diese Massnahmen unterstützen kann. Beiträge werden zum Beispiel für Landwirtschaftswege oder Uferböschungen bezahlt, wenn die Hochwassersicherheit durch Biber-Schäden gefährdet ist.
Die Teilrevision des Jagdgesetzes in Solothurn wurde vom Kantonsrat mit einer klaren Mehrheit von 78 Ja zu 10 Nein angenommen. Damit wird das kantonale Jagdgesetz an das Bundesrecht angepasst. Die Entscheidung erlaubt es, bei Bedrohung von Menschen geschützte Wildtiere wie Bär, Wolf oder Biber abzuschiessen. Insbesondere Biber könnten zum Abschuss freigegeben werden, wenn sie Badende im Wasser angreifen oder andere ungewöhnliche Verhaltensweisen zeigen.
Die Abschüsse von Wildtieren sollen von Jagdvereinen auf Antrag des Kantons durchgeführt werden. Dies sieht die Teilrevision des Jagdgesetzes in Solothurn vor. Zudem sollen finanzielle Unterstützungen zur Prävention von Biberschäden eingeführt werden. Bund und Kanton beteiligen sich bereits an Schäden im Wald und bei landwirtschaftlichen Kulturen, künftig sollen auch Massnahmen zur Verhinderung von Schäden an Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse finanziell unterstützt werden.
Das neue Jagdgesetz in Solothurn legt auch fest, dass bei einer potenziellen Gefahr für Menschen geschützte Wildtiere abgeschossen werden dürfen. Dies betrifft unter anderem Bären, Wölfe und Biber. Beispielsweise könnte ein Biber zum Abschuss freigegeben werden, wenn er scheinbar unprovoziert Badende im Wasser angreifen würde. Der Kanton kann die Jagdvereine verpflichten, diese Abschüsse durchzuführen, wie vom Kantonsrat beschlossen wurde.
Die öffentliche Diskussion über das neue Jagdgesetz in Solothurn konzentriert sich auf die Massnahmen gegen Biber-Schäden und die finanzielle Unterstützung für Präventionsmassnahmen. Das Gesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll, sieht vor, dass der Kanton Beiträge für Schutzmassnahmen an Gebäuden und Anlagen leistet, die durch Biber-Schäden gefährdet sind. Die Teilrevision des Jagdgesetzes wurde vom Kantonsrat mit grosser Mehrheit angenommen und soll eine effektivere Kontrolle und Regulierung von Wildtieren wie Bären, Wölfen und Bibern ermöglichen.





