Geschäftsvertreter hinterfragen die Beteiligungen des Kantons Aargau
Der Gewerbeverband und die Industrie- und Handelskammer des Kantons Aargau haben bei der Aargauischen Kantonalbank (AKB) dringenden Handlungsbedarf identifiziert. Laut einer Studie zur Überprüfung der Beteiligungen des Kantons Aargau besteht keine ökonomische Rechtfertigung mehr für die staatliche Beteiligung an der AKB. Dies könnte ein erhebliches finanzielles Risiko für die Steuerzahler darstellen. Daher wird eine Teilprivatisierung als erster Schritt vorgeschlagen, um dieses Risiko zu reduzieren.
Ein weiterer Punkt der Kritik betrifft die AEW Energie AG, die sich laut dem Direktor der Aargauischen Industrie- und Handelskammer auf ihr Kerngeschäft, nämlich Stromerzeugung und Netzbetrieb, konzentrieren sollte. Derzeit ist die AEW Energie AG an Unternehmen beteiligt, die in direkter Konkurrenz zu privaten Anbietern stehen. Ähnliche Wettbewerbsverzerrungen werden auch bei der Schulverlag plus AG und der VIACAR AG (Online-Autoindex mehrerer Kantone) festgestellt. Auch hier wird eine Überprüfung und möglicher Verkauf der staatlichen Beteiligungen empfohlen, um eine faire Wettbewerbssituation sicherzustellen.
Neben der AKB und der AEW Energie AG sollen auch die Beteiligungen an sieben weiteren Anstalten und Unternehmen überprüft werden. Dazu gehören die Aargauische Gebäudeversicherung, die Aargauische Pensionskasse, die Axpo Holding AG, die Kantonsspitäler Aarau und Baden, Park Innovaare sowie die Nationalstrassen Nordwestschweiz (NSNW). Es wird empfohlen, auch hier die staatlichen Anteile zu prüfen und gegebenenfalls zu verkaufen, um eine effiziente und wettbewerbsfähige Struktur im Kanton Aargau zu gewährleisten.
Der Fokus liegt dabei darauf, dass staatliche Beteiligungen sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern entstehen. Dies soll auch dazu beitragen, das wirtschaftliche Risiko für den Staat und die Steuerzahler zu minimieren. Eine Teilprivatisierung der Aargauischen Kantonalbank wird als erster Schritt zur Reduzierung dieses Risikos vorschlagen. Es bleibt abzuwarten, ob die Empfehlungen der Studie zur Überprüfung der Beteiligungen des Kantons Aargau umgesetzt werden und welche Auswirkungen dies auf die betroffenen Unternehmen haben wird.