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Geblitzt! Thurgauer rast mit 175 km/h und fordert Freispruch

Als ein 41-jähriger Garagist aus Thurgau gleich zweimal von einer Polizeidrohne beim Rasen erwischt wird, landet der Fall vor Gericht. Der Mann wird mit 137 und 175 Stundenkilometern auf einer Landstrasse geblitzt, obwohl die erlaubte Geschwindigkeit bei 80 Stundenkilometern liegt. Der Anwalt des Garagisten zweifelt den Drohnen-Einsatz an und kritisiert die grossflächige Überwachung. Er argumentiert, dass die Aufzeichnungen der Drohne nicht zulässig seien und es möglicherweise zu Messfehlern gekommen sei.

Trotz dieser Bedenken bestätigt das Thurgauer Obergericht den Einsatz der Drohne als rechtmässig. Die Staatsanwältin betont, dass Drohnen gezielt eingesetzt werden, um Raser auf Strecken zu überwachen, wo andere Messmittel keinen Sinn ergeben. Ein Gutachten des Eidgenössischen Instituts für Metrologie stützt die Ergebnisse der Polizei und schliesst Messfehler aus. Die Staatsanwältin fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe sowie eine Busse von 1000 Franken für den Garagisten.

Das Gericht reduziert schliesslich die Strafe auf 16 Monate bedingte Freiheitsstrafe und erhöht die Busse auf 2100 Franken. Zusätzlich muss der Garagist auch Untersuchungs- und Gerichtskosten von insgesamt 12’780 Franken tragen. Der Mann wird beschuldigt, Schwerverletzte und Todesopfer in Kauf genommen zu haben und wird als weder geständig noch reuig bezeichnet. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, bleibt noch unklar.

Der Fall des Garagisten, der von einer Polizeidrohne beim Rasen erwischt wurde, sorgt für Aufsehen in der Region. Der Mann wird auf einer Landstrasse mit weit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, was zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führt. Sein Anwalt kritisiert den Einsatz der Drohne und zweifelt die Rechtmässigkeit des Verfahrens an. Trotzdem bestätigt das Gericht den Einsatz der Drohne als gerechtfertigt und verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe sowie eine hohe Geldbusse gegen den Garagisten.

Die Thurgauer Polizei setzt Drohnen gezielt ein, um Raser auf unbebauten und übersichtlichen Strassen zu überwachen, wo herkömmliche Messgeräte nicht effektiv sind. Ein Gutachten bestätigt die Genauigkeit der Messungen und schliesst Messfehler aus. Die Staatsanwältin fordert eine strenge Strafe für den Garagisten, der beschuldigt wird, die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Das Gericht entscheidet letztendlich über eine bedingte Freiheitsstrafe und eine hohe Geldbusse sowie Untersuchungs- und Gerichtskosten für den Mann.

Der Garagist wird letztendlich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt und muss eine Geldbusse von 2100 Franken zahlen, zusätzlich zu den Untersuchungs- und Gerichtskosten. Der Mann wird beschuldigt, rücksichtslos gehandelt zu haben und wird als nicht geständig und reumütig beschrieben. Es bleibt unklar, ob der Garagist gegen das Urteil in Berufung gehen wird. Der Fall des von der Drohne geblitzten Garagisten verdeutlicht die ernsten Konsequenzen von Rasen und die effektive Überwachungsmethoden der Thurgauer Polizei.

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