Freispruch im Fall des tödlichen Fenster-Unfalls
Zwei Elektromonteure wurden vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Appellationsgericht Basel-Stadt entschied, dass sie nicht für den Tod einer jungen Frau verantwortlich gemacht werden können, die von einem automatischen Schiebefenster eingeklemmt wurde. Die erste Instanz hatte die beiden Monteure im Januar 2023 wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Das Opfer, eine 28-jährige Frau, wurde im August 2019 in Basel bei einer Rauchpause am Dachfenster tödlich verletzt, nachdem die Elektromonteure das Fenster umgerüstet und eine Regenautomatik mit Sensor eingebaut hatten.
Das Appellationsgericht konnte jedoch nicht nachweisen, dass der von den Monteuren eingebaute Regensensor ursächlich für das tödliche Unglück war. Die Gerichtspräsidentin erklärte, dass die Handwerker davon ausgehen konnten, dass der vorhandene Einklemmschutz des Fensters funktionierte. Sie hätten nicht vorhersehen können, dass dies nicht der Fall war. Es bestehen auch Zweifel daran, ob die richtigen Personen vor Gericht standen, da andere Beteiligte nicht einmal in Betracht gezogen wurden. Die erste Instanz war hingegen der Ansicht, dass der Tod der jungen Frau durch die Überprüfung des Schliessmechanismus hätte vermieden werden können.
Die Mutter der Verstorbenen hatte eine Genugtuung von 10’000 Franken gefordert, die nach dem Freispruch in zweiter Instanz auf den zivilen Weg verwiesen wurde. Trotz des tragischen Vorfalls und der unterschiedlichen Schlussfolgerungen der beiden Instanzen bleibt die Ursache des Unglücks unklar. Das Appellationsgericht betonte, dass die Elektromonteure nicht fahrlässig gehandelt haben und somit auch nicht für den Tod der jungen Frau verantwortlich gemacht werden können. Die Entscheidung des Gerichts wirft auch Fragen auf über die Verantwortung und Haftung in ähnlichen Fällen von tödlichen Unfällen.