Das Thurgauer Parlament überarbeitet das Hundegesetz erneut.
Das Thurgauer Parlament hat das Hundegesetz überarbeitet, mit neuen Regeln für potenziell gefährliche Hunde und Nutzhunde. Die Überarbeitung des Hundegesetzes wurde vom Thurgauer Grossen Rat bei seiner Sitzung am Montag beschlossen. Vor etwa einem Jahr wurden bereits Änderungen am Gesetz vorgenommen, wie die Einführung obligatorischer Hundekurse. In der aktuellen Überarbeitung wurden unter anderem Regelungen zur Betreuung von potenziell gefährlichen Hunden und zur Steuerbefreiung von Nutzhunden diskutiert.
Die Änderungen im Parlament wurden weitgehend ohne Kontroversen verabschiedet, jedoch bleiben einige strittige Punkte noch in der zu erlassenden Verordnung zu klären. Zu den neuen Regelungen gehört eine Verschärfung im Umgang mit potenziell gefährlichen Hunden, wobei Halter und Betreuer eine Bewilligung benötigen. Die genauen Kriterien für die Betreuung werden vom Regierungsrat später festgelegt, und es wird diskutiert, ob auch kurze Betreuungszeiten erfasst werden. Ebenfalls wird die Möglichkeit erwogen, mittels Gentest nachzuweisen, dass ein Hund, obwohl er optisch einer gefährlichen Rasse ähnelt, keine Gefahr darstellt.
Die Gemeinden im Thurgau sind für die Umsetzung des Hundegesetzes zuständig. Neu können sie die Hundesteuer bei Bedarf um bis zu 50 Prozent erhöhen, um die tatsächlichen Kosten besser abzudecken. Die individuellen Aufwendungen der Gemeinden unterscheiden sich stark, daher ermöglicht die Gesetzesrevision eine flexiblere Anpassung der Hundesteuer. Des Weiteren werden Nutzhunde wie Diensthunde der Armee, Polizei und des Grenzwachtkorps sowie Rettungs- und Blindenhunde von der Steuerpflicht befreit, solange sie aktiv im Dienst stehen.
Die Überarbeitung des Hundegesetzes in Thurgau betrifft auch das Thema der Steuererhöhung und -befreiung. Die Gemeinden können nun die Hundesteuer um bis zu 50 Prozent anpassen, um die tatsächlichen Kosten besser abzudecken. Dies ermöglicht eine flexiblere Anpassung der Hundesteuer an die spezifischen Aufwendungen der Gemeinden. Des Weiteren werden Nutzhunde wie Diensthunde der Armee, Polizei und des Grenzwachtkorps sowie Rettungs- und Blindenhunde von der Steuerpflicht befreit, solange sie aktiv im Dienst stehen.
Insgesamt spiegelt die Überarbeitung des Hundegesetzes in Thurgau einen umfassenden Ansatz wider, um die Sicherheit und die Behandlung von Hunden in der Region zu verbessern. Die neuen Regeln für potenziell gefährliche Hunde und die Steuerbefreiung von Nutzhunden sollen eine gerechtere und effektivere Handhabung gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regeln in der Praxis umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie auf die Hundebesitzer und die Gemeinden im Thurgau haben werden.





