Erdbeben in der Schweiz: Hausbesitzer müssen zahlen

Der Bundesrat plant, Hauseigentümer bei Erdbebenschäden finanziell zu beteiligen, indem sie im Falle eines schweren Erdbebens einen Beitrag an die Schäden leisten müssen. Dieser Beitrag soll maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme betragen. Die Landesregierung plant, eine entsprechende Botschaft bis Ende 2024 zu verabschieden, um im Falle eines Erdbebens 22 Milliarden Franken für die Schadensdeckung zur Verfügung zu haben. Dies soll es ermöglichen, betroffene Hausbesitzende schnell zu entschädigen.
Der Bundesrat möchte mit dieser Regelung eine schnelle Wiederaufbau nach einem schweren Erdbeben ermöglichen, indem die Finanzierung von Schäden an privaten Gebäuden in die Verantwortung der Hausbesitzenden gelegt wird. Dies soll verhindern, dass die öffentliche Hand mit zusätzlichen finanziellen Lasten konfrontiert wird. Während die Kantone und Gebäudeversicherungen den Vorschlag als innovativ und solidarisch betrachten, stösst er bei der SVP, dem HEV und dem SVV auf Ablehnung.
In der Schweiz gibt es derzeit keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung, und nur etwa 15 Prozent der Gebäude sind gegen Erdbebenschäden versichert. Dies hat bisher nicht zu einer flächendeckenden Absicherung geführt, was dazu führen könnte, dass bei einem starken Erdbeben viele Betroffene ihre Existenz verlieren und der Wiederaufbau sich erheblich verzögert. Der Bundesrat sieht Erdbeben als eines der grössten Risiken für die Schweiz an und betont die Notwendigkeit, sich darauf vorzubereiten.
Modellrechnungen des Schweizerischen Erdbebendienstes zeigen, dass bei einem erneuten Erdbeben wie dem Basler Beben von 1356 mit 3000 Toten und Schäden in Höhe von 45 Milliarden Franken zu rechnen wäre. Der Bundesrat sieht Vorteile darin, dass mit dem neuen Finanzierungssystem keine Prämienzahlungen anfallen und Hausbesitzende nur im Ernstfall zahlen müssen. Eine schweizweite Versicherungslösung gegen Erdbeben ist bereits mehrmals gescheitert.
Das Parlament hatte den Bundesrat bereits 2021 beauftragt, Grundlagen für die Finanzierung von Gebäudeschäden im Falle eines Erdbebens zu schaffen. Ursprünglich sollte der Bund auch mehr Befugnisse im Bereich der Erdbebenprävention erhalten, was jedoch aufgrund von Widerstand der Kantone verworfen wurde. Das EFD wurde beauftragt, bis Ende 2024 eine Botschaft zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben zu erarbeiten, basierend auf den Ergebnissen der Vernehmlassung.