Ausland

Elon Musk drohen Milliardenstrafen wegen Falschdarstellungen

Elon Musk, der US-Milliardär und Tesla-Chef, gerät im Streit um die Verbreitung von Falschmeldungen auf seiner Social-Media-Plattform X in Schwierigkeiten. Die EU-Kommission hat festgestellt, dass X gegen das Gesetz für digitale Dienste verstößt, welches vorschreibt, Falschinformationen schneller zu löschen. Die ersten Entscheidungen im Verfahren gegen X sollen in den kommenden Wochen oder Monaten fallen. Die EU-Kommission beanstandet eine Reihe von Verstössen auf Elon Musks Plattform, wie beispielsweise die Täuschung von Nutzern mit einem falschen Verifizierungshaken und mangelnde Transparenz bei Werbung.

Die EU-Kommission hat noch nicht abschließend über ihr Vorgehen gegen X entschieden, aber es könnten hohe Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, falls Elon Musk dem Druck nicht nachgibt. Die Berechnung der Bussgelder basiert auf dem Umsatz des Anbieters der betroffenen Onlinedienste, der einen entscheidenden Einfluss auf die Plattform ausübt. Elon Musk lässt auf seiner Plattform X rassistische und illegale Inhalte zu, was zu den Vorwürfen der EU-Kommission führt.

Die Strafen könnten bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen, was bei Unternehmen wie SpaceX und Tesla hohe Bussgelder bedeuten würde. Die EU-Kommission könnte die Geschäftszahlen aller Unternehmen von Elon Musk heranziehen, um die Strafen zu erheben. Diese Strafen könnten europäischen Gesetzen zufolge denkbar sein, aber auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg führen.

Elon Musk hat sich bereits gegen die EU-Kommission gewehrt und angekündigt, hart zu bleiben. Er freut sich auf eine öffentliche Schlacht vor Gericht. Als letztes Mittel könnte die EU-Kommission die Plattform X unter dem Digitalgesetz sogar sperren. Dies wird jedoch als unwahrscheinlich angesehen, da eine solche Sperre den Zugang zu Informationen einschränken würde. Eine Sperre wird als absolute Notlösung angesehen und die EU-Kommission müsse vorsichtig sein, solche Schritte zu ergreifen, so Jan Penfrat vom Netznutzer-Verband European Digital Rights.

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