Schweiz

Die Regierung von Nidwalden lehnt Stellvertretungen für Landräte ab.

von Nidwalden lehnt Stellvertreterregelung für Landratsmitglieder abVorstoß für Einführung einer StellvertreterregelungDie Landesregierung in Nidwalden hat sich gegen die Einführung einer Stellvertreterregelung für Landtagsmitglieder ausgesprochen. Die Regierung bewertet eine solche Regelung als kritisch und unpraktikabel. Eine Ersatzperson könnte bei sporadischen Ausfällen von Landratsmitgliedern nur schwer an Routine gewinnen, was sich negativ auf den Ratsbetrieb auswirken könnte. Die Regierung betonte, dass Stellvertretungen oft nicht die gleiche Vertrautheit mit den Parlamentsthemen haben, was die Qualität der Entscheidungen beeinträchtigen könnte.

Gesetzliche Hürden und mögliche KonsequenzenDie kantonale Gesetzgebung in Nidwalden lässt derzeit keine Stellvertretung zu. Die Kantonsverfassung müsste geändert werden, um eine Stellvertreterregelung einzuführen. Einige Kantone haben bereits eine solche Regelung, mit unterschiedlichen Wahlverfahren. Im Kanton Nidwalden müssten die Wahlkreise und das Wahlverfahren entsprechend angepasst werden, um eine Stellvertretung zu ermöglichen. Die Regierung empfahl dem Landtag, den Vorstoß zur Einführung einer Stellvertreterregelung abzulehnen.

Argumente gegen die StellvertreterregelungDie Regierung von Nidwalden argumentiert gegen die Einführung einer Stellvertreterregelung für Landtagsmitglieder mit verschiedenen Punkten. Eine Ersatzperson hätte Schwierigkeiten, sich in sporadischen Ausfällen von Mitgliedern an die Routine des Ratsbetriebs zu gewöhnen. Zudem könnten Stellvertretungen nicht dieselbe Vertrautheit mit den Parlamentsthemen haben, was sich negativ auf die Qualität der Entscheidungen auswirken könnte. Die Regierung warnt auch davor, dass Landtagsmitglieder dazu ermutigt werden könnten, sich häufiger vertreten zu lassen, wenn eine Stellvertreterregelung eingeführt würde.

Änderung der Kantonsverfassung erforderlichDie Einführung einer Stellvertreterregelung für Landtagsmitglieder in Nidwalden würde eine Änderung der Kantonsverfassung erfordern. Die Regierung weist darauf hin, dass die aktuelle gesetzliche Situation eine solche Regelung nicht zulässt. Einzelne Kantone haben bereits Stellvertreterregelungen, die auf unterschiedliche Weise umgesetzt werden. Um eine Stellvertretung in Nidwalden zu ermöglichen, müssten die Wahlkreise und das Wahlverfahren entsprechend angepasst werden.

Empfehlung der RegierungDie Regierung von Nidwalden empfiehlt dem Landtag, den Vorstoß zur Einführung einer Stellvertreterregelung für Landtagsmitglieder abzulehnen. Die Regierung hält eine solche Regelung für kritisch und unpraktikabel. Sie betont, dass eine Stellvertretung negative Auswirkungen auf den Ratsbetrieb und die Qualität der Entscheidungen haben könnte. Die Regierung weist zudem darauf hin, dass eine Änderung der Kantonsverfassung erforderlich wäre, um eine Stellvertreterregelung einzuführen.

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