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Bund soll eigenständig Tarife für Laboranalysen festlegen

Der Bund hat beschlossen, weiterhin die Kosten für Laboranalysen festzulegen, anstatt die Kompetenz an die Tarifpartner zu übertragen. Die Ständeratskommission hat sich gegen einen Systemwechsel ausgesprochen und möchte, dass der Bund die Tarife weiterhin festlegt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat mit sieben zu fünf Stimmen entschieden, nicht auf die entsprechende Vorlage des Bundesrats einzutreten.

Ursprünglich plante die Kommission, die Kompetenz zur Aushandlung der Tarife für Laboranalysen an die Tarifpartner zu übertragen. Derzeit legt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Liste der Analysen und die Tarife fest, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Doch die Mehrheit in der Ständeratskommission ist der Meinung, dass eine Übertragung der Kompetenzen an die Tarifpartner zu grossen Komplikationen führen könnte, da es viele Divergenzen zwischen den beteiligten Akteuren gibt.

Die Kommission weist darauf hin, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) derzeit die Tarife für Laboranalysen untersucht, um die Kosten zu senken. Als Übergangslösung wurden ab dem 1. August 2022 alle Tarife um zehn Prozent gesenkt, mit Ausnahme der für Hausärzte wichtigen Schnelltests. Die Kommission glaubt, dass ein Systemwechsel das Risiko birgt, dass Tarifverhandlungen aufgrund der bestehenden Divergenzen zwischen den beteiligten Akteuren blockiert werden könnten.

Die Entscheidung der Ständeratskommission bedeutet, dass der Bund weiterhin die Kosten für Laboranalysen festlegen wird. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat sich mit sieben zu fünf Stimmen gegen einen Systemwechsel ausgesprochen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Übertragung der Kompetenzen an die Tarifpartner zu grossen Komplikationen führen könnte, da es viele Divergenzen zwischen den beteiligten Akteuren gibt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt derzeit eine gründliche Prüfung aller Tarife für Laboranalysen durch, um die Kosten zu senken. Als Übergangslösung wurden ab dem 1. August 2022 alle Tarife um zehn Prozent gesenkt, mit Ausnahme der für Hausärzte wichtigen Schnelltests. Die Ständeratskommission ist der Meinung, dass ein Systemwechsel das Risiko birgt, dass Tarifverhandlungen aufgrund der bestehenden Divergenzen zwischen den beteiligten Akteuren blockiert werden könnten.

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