Ausland

Deutsches Schiedsgericht soll Rückgabeverfahren von NS-Raubgut verbessern.

Der Bund und die Länder haben beschlossen, die Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland zu verbessern. Ein neues Schiedsgericht soll künftig abschließend über strittige Fälle entscheiden, wenn Rückgaben nach einem Vorverfahren zwischen den Parteien uneinig sind. Kulturstaatsministerin Claudia Roth bezeichnete den Beschluss als einen Schritt in neues Terrain, um die Rückgabe von NS-Raubgut zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das neue Gremium soll auch die Einbindung der Opfer und ihrer Nachfahren stärken und eine einseitige Anrufbarkeit ermöglichen.

Die Schiedsgerichtsbarkeit soll die Arbeit der bisherigen Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern ersetzen. Das Schiedsgericht „NS-Raubgut“ wird gemeinsam von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie den jüdischen Verbänden Jewish Claims Conference und Zentralrat der Juden benannt. Ziel ist es, dass kein öffentliches Haus in Zukunft noch mit NS-Raubgut in Verbindung gebracht wird.

Die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut wird als wichtiger Schritt zur Aufarbeitung der deutschen Geschichte betrachtet. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, spricht von einem wichtigen Schritt zu einem bindenden Restitutionsgesetz, wie es bereits in anderen europäischen Ländern existiert. Gideon Taylor, Präsident der Claims Conference, betont die Bedeutung eines fairen und gerechten Verfahrens für Opfer und ihre Familien, wie es die Washingtoner Prinzipien zu NS-Raubkunst vorsehen.

Das Schiedsgericht soll voraussichtlich im Jahr 2025 seine Arbeit aufnehmen und die Kosten werden von Bund und Ländern gemeinsam getragen. Nach den ersten zehn Schiedssprüchen oder spätestens nach drei Jahren ist eine Evaluation des Verfahrens vorgesehen. Bereits im März hatten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände auf eine Reform der Beratenden Kommission zur Rückgabe von NS-Raubgut geeinigt, um ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Die Entscheidung für die Schaffung eines Schiedsgerichts zeigt das Bemühen Deutschlands, sich mit seiner Vergangenheit auseinanderzusetzen und gerechte Lösungen für Opfer und ihre Familien zu finden.

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