Der Justizminister schließt Asylverfahren in Drittstaaten nicht aus.
Der Justizminister Beat Jans hält die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten für sinnvoll, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte müssen gewährleistet sein, betonte er in einem Interview. Jans sagte, dass unter diesen Voraussetzungen Asylverfahren in Drittstaaten effektiver sein könnten als das Risiko, im Mittelmeer zu ertrinken. Um die Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen, müsse Schweizer Personal die Verfahren vor Ort durchführen.
Kürzlich traf Justizminister Jans den Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Filippo Grandi, und betonte, dass er auch nach dem Treffen weiterhin von der Sinnhaftigkeit ausgelagerter Asylverfahren überzeugt sei. Er erklärte, dass Modelle wie das zwischen Grossbritannien und Ruanda nicht umsetzbar seien, da die gesamte Fluchtkette berücksichtigt werden müsse. Die Labour-Regierung in Grossbritannien hatte Anfang Juli einen Asylpakt mit Ruanda beendet, der vorsah, dass irregulär in Grossbritannien eingereiste Personen nach Ruanda gebracht werden sollten, um dort Asyl zu beantragen. Eine Rückkehr nach Grossbritannien war ausgeschlossen.
Die Aussage von Justizminister Jans wurde von der „Schweiz am Wochenende“ als überraschend bezeichnet, da der Bundesrat zu Beginn des Jahres einen Bericht über Asylverfahren in Drittstaaten beantragt hatte. Dabei sollte die Vereinbarkeit mit Schweizer Recht und internationalen Verpflichtungen geprüft werden. Im Februar hatte Jans betont, dass dies nicht bedeutet, dass die Landesregierung Asylverfahren auslagern oder Rückführungen in Drittstaaten ermöglichen möchte. Es wurden rechtliche und praktische Gründe genannt, warum dies nicht umsetzbar sei.
Die Diskussion über die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten ist ein kontroverses Thema, das auch in anderen Ländern wie Grossbritannien diskutiert wird. Justizminister Jans betont jedoch, dass eine Migrationspolitik erforderlich ist, die die gesamte Fluchtkette berücksichtigt und nicht nur kurzfristige Lösungen bietet. Die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte steht für Jans im Vordergrund, wenn es um die Auslagerung von Asylverfahren geht. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion in der Schweiz weitergeht und ob eine Umsetzung unter Berücksichtigung der genannten Bedingungen in Zukunft möglich sein wird.



