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Der Boateng-Prozess: Staatsanwaltschaft zieht Revision zurück.

Das Verfahren gegen den ehemaligen deutschen Fußballnationalspieler Jérôme Boateng hat ein Ende gefunden, nachdem die Staatsanwaltschaft München I ihre Revision gegen das Urteil zurückgezogen hat. Das Urteil ist nun rechtskräftig, da auch Boateng selbst und die Nebenklage keine weiteren Rechtsmittel eingelegt haben. Die Staatsanwaltschaft gab an, dass sie weiterhin Bedenken hinsichtlich der Richtigkeit des Urteils habe, jedoch aufgrund der langen Verfahrensdauer und der Interessen der Geschädigten und ihrer Kinder auf eine Fortführung des Verfahrens verzichtet habe.

Das Landgericht München I hatte Jérôme Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, jedoch lediglich eine Verwarnung ausgesprochen. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt. Boateng muss zudem 200.000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Geldstrafe gefordert und zunächst gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, diese aber nun zurückgezogen.

Das Verfahren gegen Jérôme Boateng zog sich über fünf Jahre hin und beinhaltete bereits eine Geldstrafe vom Amtsgericht München in Höhe von 1,8 Millionen Euro. Das Landgericht München I verurteilte ihn in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro, die jedoch später vom Bayerischen Obersten Landesgericht aufgrund von Rechtsfehlern kassiert wurde. Der Fall wurde daraufhin erneut vor dem Landgericht München I verhandelt.

Jérôme Boateng wechselte gerade vom italienischen Club US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich. Das Urteil gegen ihn aufgrund von Körperverletzung und Beleidigung gilt nun als rechtskräftig, da alle Beteiligten auf weitere Rechtsmittel verzichtet haben. Die Staatsanwaltschaft äußerte weiterhin Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, entschied sich jedoch aufgrund der langen Verfahrensdauer gegen eine Fortführung des Verfahrens.

Insgesamt muss Jérôme Boateng eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro zahlen, die er aufgrund von Auflagen an gemeinnützige Einrichtungen leisten muss. Dies dient auch dem Schutz der Geschädigten und ihrer Kinder. Obwohl die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe gefordert hatte, wurde das Urteil vom Landgericht München I auf eine Verwarnung und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro festgelegt, die nun rechtskräftig ist. Jérôme Boateng kann somit seine Karriere weiterführen, jedoch mit Auflagen, die er einhalten muss, um nicht gegen das Urteil zu verstoßen.

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