Das Parlament in Freiburg beschließt die Zentralisierung der Sozialdienste.
Das Freiburger Kantonsparlament hat der umstrittenen Revision des Sozialhilfegesetzes zugestimmt. Die Revision beinhaltet eine Reorganisation der Sozialdienste und wurde nach einer Kehrtwende am Mittwoch vom Grossen Rat genehmigt. In einer ersten Lesung hatte der Rat der Revision zugestimmt, in der zweiten Lesung wurde jedoch der umstrittene Artikel zur Zentralisierung der Sozialdienste zurückgewiesen. In der dritten Lesung am Mittwoch stimmte der Rat letztendlich mit 76 zu 24 Stimmen bei 7 Enthaltungen für die Revision.
Trotz kontroverser Diskussionen wurde auch der umstrittene Gesetzesartikel zur Reorganisation der Sozialdienste mit knapper Mehrheit angenommen. Statt der bisherigen 21 regionalen Sozialdienste sollen es künftig nur noch acht geben. Der Kanton erhofft sich dadurch eine Professionalisierung der Dienste sowie klarere und einfachere Verfahren. Das Freiburger Sozialhilfegesetz wurde zuletzt im Jahr 1991 überarbeitet.
Die Entscheidung des Kantonsparlaments zur Revision des Sozialhilfegesetzes kommt nicht ohne Kontroversen. Gegner der Reorganisation der Sozialdienste befürchten, dass die Zentralisierung zu einer Verschlechterung der Betreuung für Bedürftige führen könnte. Befürworter hingegen sehen in der Neustrukturierung eine Chance für eine effizientere und professionellere Sozialhilfe. Die Diskussion über die Revision des Sozialhilfegesetzes spaltet die Bevölkerung des Kantons Freiburg.
Die Zustimmung des Freiburger Kantonsparlaments zur umstrittenen Revision des Sozialhilfegesetzes zeigt, dass die Regierung des Kantons bestrebt ist, die Sozialhilfe effektiver und effizienter zu gestalten. Die Neustrukturierung der Sozialdienste soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und eine bessere Betreuung für Bedürftige ermöglichen. Trotz Meinungsverschiedenheiten konnte sich der Grosse Rat letztendlich auf die Revision einigen und einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernisierten Sozialhilfe im Kanton Freiburg machen.
Insgesamt ist die Revision des Sozialhilfegesetzes im Kanton Freiburg ein wichtiger Schritt zur Modernisierung und Professionalisierung der Sozialhilfe. Durch die Reorganisation der Sozialdienste erhofft sich der Kanton eine effizientere Verwaltung und eine klarere Strukturierung der Hilfsleistungen. Die Entscheidung des Kantonsparlaments, trotz kontroverser Diskussionen, für die Revision zu stimmen, zeigt das Bestreben, die Sozialhilfe im Kanton Freiburg zukunftsorientiert und bedarfsgerecht zu gestalten.