Christian B. in der Spitzenliga der Gefährlichkeit
Im Prozess gegen Christian B., den auch im Fall Maddie Verdächtigen, befindet sich die Beweisaufnahme in der Endphase. Ein psychiatrischer Gutachter hat eine klare Einschätzung über den Angeklagten abgeben. Er ordnet Christian B. in die absolute Topliga der Gefährlichkeit ein. Unterschiedliche Verfahren haben ergeben, dass der 47-jährige Deutsche in den obersten Bereich der Gefährlichkeit fällt. Ihm werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal zwischen 2000 und 2017 vorgeworfen. Besonders viel Aufmerksamkeit erhält der Prozess, da Christian B. im Fall Maddie unter Mordverdacht steht, obwohl dieser nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens ist. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Christian B. verbüßt derzeit eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt wurde. Der Gutachter stellt fest, dass nahezu 100 Prozent vergleichbarer Sexualstraftäter bessere Prognosen haben als der Angeklagte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Christian B. in den nächsten zwei Jahren erneut inhaftiert wird, liege bei 30 bis 50 Prozent. Die Verteidigung betont jedoch, dass der Angeklagte aus ihrer Sicht von allen Vorwürfen freigesprochen werden sollte.
Der Prozess in Braunschweig hat großes mediales Interesse geweckt, insbesondere aufgrund der Verwicklung des Angeklagten im Fall Maddie. Christian B. wird vorgeworfen, in der portugiesischen Ferienanlage, aus der das dreijährige Mädchen im Jahr 2007 verschwunden ist, eine Rolle gespielt zu haben. Obwohl Maddie McCann nicht Bestandteil des aktuellen Verfahrens ist, belastet der Mordverdacht gegen den Angeklagten den Prozess. Die Beweisaufnahme neigt sich dem Ende zu, und die abschließende Bewertung des Psychiaters wird eine wichtige Rolle spielen.
Die Einschätzung des psychiatrischen Gutachters über Christian B. als extrem gefährlich sorgt für Diskussionen im Gerichtssaal. Der Angeklagte wird als gefährlicher eingestuft als die meisten vergleichbaren Sexualstraftäter. Trotzdem betont die Verteidigung die Unschuldsvermutung und argumentiert, dass Christian B. von den Vorwürfen freizusprechen ist. Die Zuverlässigkeit der Gutachten und die weiteren Entwicklungen des Verfahrens werden zeigen, wie der Prozess enden wird und welche Konsequenzen für den Angeklagten folgen werden.
Die Vergewaltigungsfälle und sexuellen Übergriffe, die Christian B. vorgeworfen werden, haben eine hohe gesellschaftliche Relevanz. Die Tatsachen, dass er in den obersten Bereich der Gefährlichkeit eingestuft wird und bereits eine Haftstrafe verbüßt, werfen Fragen nach dem Umgang mit Sexualstraftätern auf. Der Prozess gegen Christian B. wird nicht nur für die Angehörigen der Opfer, sondern auch für die breite Öffentlichkeit von Bedeutung sein. Die Resultate des Verfahrens könnten Einfluss auf zukünftige Fälle von sexuellem Missbrauch haben und zeigen, wie das Gericht mit Tätern dieser Art umgeht.