Temu verkauft Abzeichen von Schweizer Polizeien: Kanton handelt entschieden
Der Online-Marktplatz Temu bietet eine Vielzahl von Produkten, darunter auch Abzeichen verschiedener Schweizer Polizeien. Allerdings ist es gesetzlich verboten, Uniformen zu tragen, die den Eindruck erwecken, offiziell zu sein. Einige Polizeibehörden, darunter die Zuger Polizei, wollen nun gegen die Verbreitung gefälschter Abzeichen vorgehen. Diese China-Fakes sind für Laien kaum vom Original zu unterscheiden. Neben der Zuger Polizei sind auch die Stadtpolizei Zürich sowie die Kantonspolizeien Aargau und Basel-Landschaft von diesem Problem betroffen. Die Stadtpolizei Zürich plant rechtliche Schritte gegen die Hersteller und Verkäufer gefälschter Abzeichen einzuleiten, während die Kantonspolizei Aargau keinen zusätzlichen Aufwand betreiben will, um gegen die Verbreitung vorzugehen. Die Basler Polizei verkauft die Abzeichen sogar selbst in ihrem Souvenirshop.
Chinesische Online-Händler erfreuen sich in der Schweiz zunehmender Beliebtheit, da sie eine große Auswahl an Produkten zu attraktiven Preisen bieten. Allerdings gibt es auf Plattformen wie Temu auch fragwürdige Produkte im Angebot, darunter gefälschte Schweizer Polizeiabzeichen. Diese Fälschungen verstoßen gegen das Gesetz, das das Tragen von Uniformen oder uniformähnlicher Bekleidung verbietet, die den Eindruck einer offiziellen Uniform erwecken könnten. Die Zuger Polizei plant, gegen Personen vorzugehen, die solche gefälschten Abzeichen missbräuchlich verwenden. Auch zivilrechtliche Schritte gegen die Hersteller und Verkäufer sind geplant, um den Verkauf gefälschter Produkte einzudämmen.
Die Stadtpolizei Zürich ist bereits über die Verbreitung gefälschter Abzeichen informiert und behält sich rechtliche Schritte vor. In der Schweiz steht der unzulässige Gebrauch von amtlichen Bezeichnungen unter strafrechtlichem Schutz. Zivile Polizisten müssen ihren Polizeiausweis unaufgefordert vorzeigen, wenn sie mit der Bevölkerung in Kontakt treten. Ein Abzeichen ersetzt diesen Ausweis nicht. Die Kantonspolizei Aargau zeigt sich überrascht über die Verbreitung gefälschter Abzeichen, plant jedoch keine Maßnahmen, um dagegen vorzugehen. Die Kantonspolizei Basel-Landschaft verkauft die Abzeichen sogar selbst in ihrem Souvenirshop und sieht daher keinen Handlungsbedarf, um gegen die Verbreitung vorzugehen.
Die chinesischen Fälschungen von Schweizer Polizeiabzeichen werden auf Plattformen wie Temu angeboten und sind für den Laien kaum vom Original zu unterscheiden. Das Tragen solcher gefälschter Abzeichen verstößt gegen das Gesetz und kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Die betroffenen Polizeibehörden, darunter die Zuger Polizei und die Stadtpolizei Zürich, planen rechtliche Schritte gegen die Verbreitung gefälschter Abzeichen einzuleiten. Zivile Polizisten müssen ihren Polizeiausweis vorzeigen, um sich als Polizist zu legitimieren, ein Abzeichen allein reicht nicht aus. Die Kantonspolizei Aargau plant keine Maßnahmen, um gegen die Verbreitung gefälschter Abzeichen vorzugehen, während die Kantonspolizei Basel-Landschaft die Patches sogar selbst in ihrem Souvenirshop verkauft.