Blog

Keine Steuerbefreiung für Herdenschutzhunde in Luzern

In Luzern müssen Hundebesitzer weiterhin Steuern zahlen, auch wenn sie Herdenschutzhunde besitzen. Der Kantonsrat hat beschlossen, dass Halter von Herdenschutzhunden nicht von der Hundesteuer befreit werden. Die jährliche Steuer beträgt 120 Franken pro Hund ab einem Alter von sechs Monaten. In der ersten Lesung des Gesetzes über das Halten von Hunden wurde beschlossen, Assistenzhunde von der Steuer zu befreien, während Therapiehunde weiterhin besteuert werden sollen.

In der zweiten Lesung des Gesetzes ging es speziell um Herdenschutzhunde. Die vorberatende Kommission reichte einen Antrag auf Steuerbefreiung ein. Die Befürworter argumentierten, dass der Herdenschutz gefördert werden solle, während die Gegner darauf verwiesen, dass Herdenschutzhunde bereits subventioniert werden. Jasmin Ursprung von der SVP setzte sich vehement für eine Steuerbefreiung ein und betonte den Widerspruch darin, ein durch den Bund gefördertes Tier zu besteuern.

Die Frage, ob Herdenschutzhunde als Nutztiere oder Luxus angesehen werden sollten, wurde ebenfalls diskutiert. Einige argumentierten, dass Herdenschutzhunde aufgrund des Wolfes wichtige Nutztiere seien und kaum öffentliche Ressourcen in Anspruch nehmen. Regierungsrätin Michaela Tschuor war anderer Meinung und betonte, dass Herdenschutzhunde keine öffentliche Aufgabe ausüben. Die Teilrevision des Hundegesetzes wurde letztendlich mit 109 zu 0 Stimmen gutgeheißen.

Insgesamt sollen Halter von Herdenschutzhunden weiterhin Hundesteuern zahlen müssen, auch wenn es Diskussionen darüber gibt, ob diese Tiere als Nutztiere oder Luxus angesehen werden sollten. Die Entscheidung des Kantonsrates, Herdenschutzhunde nicht von der Steuer zu befreien, wurde kontrovers diskutiert. Einige argumentierten, dass Herdenschutzhunde einen wichtigen Beitrag zum Herdenschutz leisten und deshalb steuerbefreit werden sollten, während andere darauf hinwiesen, dass diese Hunde bereits subventioniert werden und deshalb besteuert werden sollten. Letztendlich wurde die Teilrevision des Hundegesetzes mit großer Mehrheit angenommen.

Es bleibt also weiterhin eine Diskussion darüber, ob Halter von Herdenschutzhunden von der Hundesteuer befreit werden sollten oder nicht. Die unterschiedlichen Argumente zeigen, dass es hier keine klare Mehrheitsmeinung gibt. Während einige die Bedeutung von Herdenschutzhunden als Nutztiere betonen, argumentieren andere, dass sie keine öffentliche Aufgabe ausüben und deshalb besteuert werden sollten. Letztendlich bleibt es an den Haltern von Herdenschutzhunden, die jährliche Hundesteuer in Luzern zu bezahlen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert