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Bundesrat befürwortet Gesundheitsreform-Ja

In der heutigen Zeit werden stationäre Behandlungen von Kantonen und Krankenkassen bezahlt, während ambulante Behandlungen ausschließlich von Krankenkassen übernommen werden. Gemäß dem Modell EFAS (Einheitliches Finanzierungssystem für ambulante und stationäre Leistungen) ist vorgesehen, dass die Kosten für Gesundheitsleistungen zwischen Kantonen und Krankenkassen immer gleich aufgeteilt werden. Dabei sollen bis zu 73 Prozent der Kosten von den Krankenkassen aus Prämiengeldern getragen werden, während die Kantone mindestens 26,9 Prozent der Kosten übernehmen müssen.

Diese Aufteilung der Kosten hat das Ziel, die Finanzierung des Gesundheitswesens gerechter zu gestalten und sicherzustellen, dass beide Parteien angemessen an den Ausgaben beteiligt sind. Durch die klare Vorgabe von EFAS sollen finanzielle Ungleichgewichte vermieden und eine nachhaltige Finanzierung gewährleistet werden. Zudem wird durch die klare Regelung auch Transparenz in Bezug auf die Finanzierung geschaffen, was dazu beiträgt, dass die Kostenentwicklung besser kontrolliert und gesteuert werden kann.

Ein weiterer wichtiger Aspekt von EFAS ist die Förderung einer bedarfsgerechten Versorgung der Patienten. Indem die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen angemessen aufgeteilt werden, soll sichergestellt werden, dass die Patienten die benötigten Leistungen erhalten, ohne dass finanzielle Hürden im Weg stehen. Dies trägt dazu bei, dass die Gesundheitsversorgung effektiv und effizient gestaltet werden kann und die Patienten die bestmögliche Behandlung erhalten.

Die klare Aufteilung der Kosten gemäß EFAS trägt auch dazu bei, dass die Qualität der Gesundheitsleistungen verbessert wird. Indem Kantone und Krankenkassen gleichermaßen an den Kosten beteiligt sind, haben beide Parteien ein Interesse daran, sicherzustellen, dass die Leistungen hochwertig und effektiv sind. Dies kann dazu führen, dass die Anbieter von Gesundheitsleistungen dazu motiviert werden, ihre Leistungen kontinuierlich zu verbessern und den Bedürfnissen der Patienten besser gerecht zu werden.

Ein weiterer Vorteil der Kostenverteilung nach EFAS ist, dass dadurch auch Anreize für eine effizientere Nutzung der Ressourcen im Gesundheitswesen geschaffen werden. Indem die Kosten gerecht aufgeteilt werden, wird vermieden, dass Leistungen unnötig in Anspruch genommen werden oder dass Ressourcen verschwendet werden. Stattdessen werden Anreize geschaffen, die dazu führen, dass die Ressourcen effektiv genutzt und Kosten gesenkt werden können, ohne dass die Qualität der Versorgung darunter leidet. Dies trägt zur langfristigen Sicherung der Gesundheitsversorgung bei und stellt sicher, dass die zur Verfügung stehenden Mittel optimal genutzt werden.

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