Börsengang der Sunrise-Plattform: Liberty-Chefs behalten Kontrolle
Der Telekomkonzern Sunrise plant bis Ende des Jahres einen Börsengang, bei dem die Mehrheit der Aktien im Besitz von Liberty Global bleibt. Die Aktionäre von Liberty Global erhalten im Verhältnis 1:5 eine A-Aktie von Sunrise. Des Weiteren gibt es eine zweite Aktienkategorie B mit zehnfacher Stimmkraft, die hauptsächlich von Malone und Fries gehalten wird. Die Übernahmekommission (UEK) hat festgestellt, dass eine Opting-up-Klausel in den Statuten von Sunrise gültig ist, so dass die Grossaktionäre wie Malone und Fries nicht bei Überschreiten ihrer Beteiligung von einem Drittel ein Kaufangebot an alle Aktionäre machen müssen.
Die Aktionäre von Liberty Global erhalten im Verhältnis 1:5 eine A-Aktie von Sunrise. Zudem gibt es eine zweite Aktienkategorie B mit zehnfacher Stimmkraft. Die Mehrheit dieser Aktien bleibt im Besitz von Liberty Global, insbesondere von John Malone und Mike Fries. Die Übernahmekommission (UEK) hat festgestellt, dass die geplante Opting-up-Klausel in den Statuten von Sunrise übernahmerechtlich gültig ist. Dies bedeutet, dass die Grossaktionäre wie Malone und Fries nicht bei Überschreiten ihrer Beteiligung von einem Drittel ein Kaufangebot an alle Aktionäre machen müssen.
Die Aktionäre von Liberty Global erhalten im Verhältnis 1:5 eine A-Aktie von Sunrise. Zudem gibt es eine zweite Aktienkategorie B mit zehnfacher Stimmkraft, die hauptsächlich von Malone und Fries gehalten wird. Die Übernahmekommission (UEK) hat festgestellt, dass eine Opting-up-Klausel in den Statuten von Sunrise gültig ist, so dass die Grossaktionäre wie Malone und Fries nicht bei Überschreiten ihrer Beteiligung von einem Drittel ein Kaufangebot an alle Aktionäre machen müssen. Dies bedeutet, dass Übertragungen von Sunrise-Aktien zwischen oder unter Malone- und Fries-Aktionären keine Angebotspflicht auslösen, solange sie die Schwelle von gesamthaft 45 Prozent der Stimmrechte von Sunrise nicht überschreiten.
Die Aktionäre von Liberty Global erhalten im Verhältnis 1:5 eine A-Aktie von Sunrise. Zudem gibt es eine zweite Aktienkategorie B mit zehnfacher Stimmkraft, die hauptsächlich von Malone und Fries gehalten wird. Die Mehrheit dieser Aktien bleibt im Besitz von Liberty Global, insbesondere von John Malone und Mike Fries. Die Übernahmekommission (UEK) hat festgestellt, dass die geplante Opting-up-Klausel in den Statuten von Sunrise übernahmerechtlich gültig ist. Damit sind Grossaktionäre wie Malone und Fries nicht verpflichtet, allen Aktionären ein Kaufangebot zu machen, wenn sie ihre Beteiligung von einem Drittel überschreiten.