Bäcker verurteilt wegen antisemitischer Videos
Das Zürcher Obergericht hat am Freitagabend einen Bäcker wegen der Verbreitung diskriminierender Ideologien verurteilt. Der 62-jährige Bäcker wurde für schuldig befunden, auf seiner Internetseite eine Videoserie veröffentlicht zu haben, in der antisemitische Verschwörungstheorien verbreitet wurden. Das Gericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Franken, und hob damit das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur auf, das den Mann zuvor freigesprochen hatte.
Der Bäcker argumentierte erfolglos, dass er mit der Veröffentlichung der Videos lediglich zum Nachdenken anregen und Menschen informieren wollte. Er bestritt, dass er vor einer jüdischen Weltverschwörung warnen wollte. Das Obergericht befand jedoch, dass es sich bei den Videos um ein „übles Machwerk“ handelte und der Bäcker Diskriminierung und Diffamierung von Juden in Kauf genommen habe.
In der Videoserie wurde behauptet, dass eine Gruppe, die sich als Juden ausgibt, Kinder opfert, deren Blut trinkt und die Weltherrschaft anstrebt. Außerdem wurde die Gruppe für den Zweiten Weltkrieg verantwortlich gemacht. Das Gericht sah darin einen klaren Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und verurteilte den Bäcker entsprechend.
Trotz seiner Beteuerungen, dass es ihm um Aufklärung und Information ging, konnte der Bäcker das Gericht nicht von seiner Unschuld überzeugen. Das Obergericht betonte, dass die Verbreitung solcher Ideologien nicht toleriert werde und eine klare Grenze überschritten wurde. Die Verhängung der Geldstrafe soll auch als Warnung an andere dienen, sich ihrer Verantwortung bei der Verbreitung von Inhalten bewusst zu sein.
In der Schweiz ist das Verbreiten von diskriminierenden Inhalten gesetzlich verboten. Der Fall des Bäckers zeigt, dass auch im digitalen Zeitalter die Verbreitung von Hassbotschaften und rassistischem Gedankengut Konsequenzen hat. Das Gerichtsurteil soll dazu beitragen, das Bewusstsein für solche Themen zu schärfen und aufzuzeigen, dass Diskriminierung in keiner Form geduldet wird.