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EU lehnt Forderung nach Schutzklausel bei Personenfreizügigkeit ab – Deutsch

Die EU hat die Forderung der Schweiz nach einer einseitigen Schutzklausel für die Personenfreizügigkeit abgelehnt. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilte dies Bundespräsidentin Viola Amherd in Genf mit. Die EU strebt vielmehr an, ein Abkommen mit der Schweiz bis zum Ende des Jahres abzuschließen. Laut Berichten hätte die Schweiz die Forderung nach einer einseitigen Schutzklausel als zu weitgehend empfunden. Die EU-Kommission ist jedoch optimistisch, dass die Verhandlungen bis zum Ende des Jahres erfolgreich abgeschlossen werden können, obwohl das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten betont, dass man sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen möchte.

Das EDA-Sprecher Nicolas Bideau erklärte, dass die anstehenden Beratungen der EU-Mitgliedsstaaten am 15. Oktober nicht als Deadline angesehen werden sollten. Das Ziel von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen sei es, die Verhandlungen bis zum Ende des Jahres abzuschließen. Die Schweiz ihrerseits strebt ebenfalls nach einem zügigen Abschluss der Verhandlungen mit der EU, wobei die Qualität dieser Gespräche für Bern von größter Bedeutung ist. Wenn die Ziele des Bundesrates erreicht sind, wird die Schweiz die Verhandlungen beenden.

Bundespräsidentin Viola Amherd traf sich am Dienstag mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Genf im Rahmen des 70-jährigen Jubiläums des Kernforschungszentrums Cern. Die Begegnung fand statt, um die Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz voranzutreiben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gespräche zwischen den beiden Parteien entwickeln werden und ob eine Einigung bis zum Ende des Jahres erzielt werden kann.

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