Gefängnis und Inhaftierung für Hauptverdächtige im Genfer Mordfall
Ein 23-jähriger Mann aus Genf wurde vom Genfer Kriminalgericht wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 10 Monaten mit anschließender Verwahrung verurteilt. Im Januar 2019 hatte er einen 22-jährigen Portugiesen in einer Tiefgarage im Charmilles-Quartier mit einem Messerstich ins Herz getötet. Das Gericht entschied sich für eine mildere Strafe, da der Verurteilte schon zuvor eine Freiheitsstrafe von 38 Monaten vom Jugendgericht erhalten hatte. Der Mord ereignete sich nach einem Streit in einem Nachtklub, bei dem der Verurteilte und sein Mittäter in Auseinandersetzungen verwickelt waren. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Täter unter Amnesie leide, während die Nebenkläger auf seine Gefährlichkeit verwiesen. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Der Fall des Mordes in der Tiefgarage im Charmilles-Quartier in Genf wurde vor dem Kriminalgericht verhandelt, wo der Hauptangeklagte zu einer Freiheitsstrafe von fast 17 Jahren verurteilt wurde. Der 23-jährige Mann hatte im Januar 2019 einen 22-jährigen Portugiesen mit einem Stich ins Herz getötet. Das Gericht entschied sich für eine mildere Strafe von 16 Jahren und 10 Monaten, da der Verurteilte bereits zuvor zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten verurteilt worden war, die vom Jugendgericht ausgesprochen wurde. Der Mord ereignete sich nach einem Streit in einem Nachtklub, bei dem es zu Auseinandersetzungen zwischen dem Verurteilten und seinem Mittäter kam.
Laut Staatsanwalt leidet der Verurteilte an Amnesie, was zu den Geschehnissen in der Tiefgarage geführt haben könnte. Die Nebenkläger hingegen bezweifelten dies und wiesen auf die Gefährlichkeit des Täters hin. Die Verteidigung des Verurteilten kündigte nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen. Die Entscheidung des Gerichts, den Mörder zu einer langen Freiheitsstrafe und anschließender Verwahrung zu verurteilen, wurde von den Anträgen der Staatsanwaltschaft beeinflusst, die von einer Maximalstrafe von 20 Jahren abgesehen hatten, um die bereits verbüßte Jugendstrafe mit einbeziehen zu können.
Der Mörder aus Genf wurde für seine Tat in der Tiefgarage zur Rechenschaft gezogen und erhielt eine harte Strafe von fast 17 Jahren Gefängnis und Verwahrung. Der 23-jährige Mann hatte im Januar 2019 einen anderen jungen Mann mit einem Messer getötet und wurde nun vom Genfer Kriminalgericht verurteilt. Der Mord ereignete sich nach einem Streit in einem Nachtklub, was zu den tödlichen Auseinandersetzungen in der Tiefgarage führte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Täter unter Amnesie leide, während die Nebenkläger auf seine Gefährlichkeit hinwiesen.
Das Genfer Kriminalgericht sprach den Hauptangeklagten für den Mord in der Tiefgarage im Charmilles-Quartier schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 10 Monaten mit anschließender Verwahrung. Der 23-jährige Mann hatte im Januar 2019 einen 22-jährigen Portugiesen getötet und musste nun die Konsequenzen für seine Tat tragen. Der Mord ereignete sich nach einem Streit in einem Nachtklub, bei dem der Verurteilte und sein Mittäter in gewalttätige Auseinandersetzungen verwickelt waren. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Täter an Amnesie leide, aber die Nebenkläger sahen dies anders und wiesen auf seine Gefährlichkeit hin.
Der Fall des Mordes in der Tiefgarage in Genf endete mit einer harten Strafe für den Hauptangeklagten, der fast 17 Jahre Gefängnis und Verwahrung erhielt. Das Genfer Kriminalgericht folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft und entschied sich für eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 10 Monaten. Der Verurteilte hatte im Januar 2019 einen jungen Mann in einer Tiefgarage getötet, nachdem es zu einem Streit in einem Nachtklub gekommen war. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass der Täter an Amnesie leide, während die Nebenkläger auf seine Gefährlichkeit hinwiesen. Die Verteidigung kündigte Berufung gegen das Urteil an.





