Ein Schweizer Turner wird für zwei Jahre gesperrt.
Gegen einen Schweizer Turner mit leitender Funktion wurde eine Sperre von zwei Jahren verhängt, nachdem er gegen das Ethik-Statut verstossen hatte. Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports sanktionierte ihn wegen Verletzung der psychischen Integrität, versuchter Verletzung der sexuellen Integrität und unsportlichem Verhalten. Er darf während dieser Zeit keine Athletinnen trainieren und wurde aus dem Verein ausgeschlossen. Die Meldung über mögliche Ethikverstösse ging im Januar 2022 ein, woraufhin eine Untersuchung eingeleitet wurde. Der Verurteilte gestand die Taten an der Hauptverhandlung und wurde im Juli 2024 für schuldig befunden.
Der Schweizer Turner wurde im Januar 2022 wegen möglicher Ethikverstösse gemeldet, was eine Untersuchung nach sich zog. Im Dezember 2023 wurde er vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports angeklagt und gestand die grösstenteils Taten. Er wurde für schuldig befunden, gegen das Ethik-Statut verstossen zu haben, indem er die psychische Integrität verletzte durch Nachstellen (Stalking) und die sexuelle Integrität versuchte zu verletzen durch aufdringliches Verhalten. Die DK sah auch unsportliches Verhalten in seinem alkoholisierten Zustand als Verstoss an.
Als Konsequenz darf der Verurteilte seit dem 15. Dezember 2023 und für mindestens zwei Jahre keine Athletinnen trainieren. Er wird aus dem Verein ausgeschlossen, bis nachweislich ein Verhaltens-Coaching im Umfang von mindestens 20 Stunden erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Verfahrenskosten und eine Parteientschädigung von insgesamt 6200 Franken muss er ebenfalls tragen. Die Publikation des Urteils soll in anonymer Form erfolgen, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren.
Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports hat einen nicht namentlich genannten Schweizer Turner mit leitender Funktion wegen Verletzung der psychischen Integrität, versuchter Verletzung der sexuellen Integrität und unsportlichen Verhaltens sanktioniert. Der Turner darf während mindestens zwei Jahren keine Athletinnen trainieren und wurde aus dem Verein ausgeschlossen. Die Meldung über mögliche Ethikverstösse ging im Januar 2022 ein, woraufhin eine Untersuchung eingeleitet wurde. Der Verurteilte gestand die Taten an der Hauptverhandlung vor der Disziplinarkammer im Dezember 2023 und wurde im Juli 2024 für schuldig befunden, gegen das Ethik-Statut verstossen zu haben.
Der Schweizer Turner, gegen den mögliche Ethikverstösse im Januar 2022 gemeldet wurden, wurde von der Disziplinarkammer des Schweizer Sports für schuldig befunden, die psychische Integrität verletzt und versucht zu haben, die sexuelle Integrität zu verletzen. Sein unsportliches Verhalten in alkoholisiertem Zustand gefährdete die Sicherheit der Athletinnen und verletzte sein ethisches Verhalten. Er wurde für mindestens zwei Jahre gesperrt und aus dem Verein ausgeschlossen, bis er ein Verhaltens-Coaching im Umfang von mindestens 20 Stunden erfolgreich abgeschlossen hat. Die Verfahrenskosten und eine Parteientschädigung von insgesamt 6200 Franken muss er tragen, und das Urteil wird in anonymer Form veröffentlicht, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren.