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Der Zürcher Kantonsrat wird die Ausbildung von Pflegefachleuten fördern.

Der Zürcher Kantonsrat hat mit der Beratung zur kantonalen Umsetzung der Pflegeinitiative begonnen, die sich auf die Förderung der Pflegeausbildung konzentriert. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung in der Pflege verpflichtet die kantonalen Fachschulen, die Anzahl der Abschlüsse in Pflege HF zu erhöhen. Hierzu sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbildung bekannter zu machen und die Zahl der Abbrüche zu reduzieren. Außerdem sollen Förderbeiträge die Ausbildung attraktiver machen. Der Kantonsrat hat das Einführungsgesetz in erster Lesung beraten, und die definitive Verabschiedung erfolgt in zweiter Lesung in einer der nächsten Sitzungen.

Am 28. November 2021 haben die Stimmberechtigten der „Pflegeinitiative“ zugestimmt, die sowohl Investitionen in die Ausbildung des Pflegepersonals als auch bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne fordert. Infolgedessen hat der Bundesrat beschlossen, die Initiative in zwei Stufen umzusetzen. Die erste Umsetzungsetappe konzentriert sich auf die Förderung der Pflegeausbildung, wobei die kantonalen Fachschulen verpflichtet werden, die Abschlusszahl in Pflege HF zu steigern. Maßnahmen zur Bekanntheitssteigerung der Ausbildung und zur Reduzierung von Abbrüchen werden ergriffen, während Förderbeiträge die Ausbildung attraktiver machen sollen. Der Kantonsrat hat das Einführungsgesetz in erster Lesung beraten, und die endgültige Verabschiedung wird in zweiter Lesung in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

Die Einführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung in der Pflege verlangt von den kantonalen Fachschulen, die Zahl der Pflege HF-Abschlüsse zu erhöhen, um die Ausbildung sowohl bekannter als auch attraktiver zu machen und die Abbruchrate zu reduzieren. Der Kantonsrat hat dieses Gesetz in erster Lesung diskutiert, und die endgültige Verabschiedung ist für eine der kommenden Sitzungen geplant. Die Pflegeinitiative, die von den Schweizer Wählern angenommen wurde, fordert Investitionen in die Pflegeausbildung sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und höhere Löhne für Pflegekräfte. Der Bundesrat hat daraufhin beschlossen, die Initiative in zwei Phasen umzusetzen, wobei die erste Phase die Förderung der Pflegeausbildung umfasst.

Die Pflegeinitiative, die von den Bürgern der Schweiz angenommen wurde, fordert Investitionen in die Ausbildung des Pflegepersonals sowie bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Der Bundesrat hat beschlossen, die Initiative in zwei Stufen umzusetzen, wobei die erste Phase die Förderung der Pflegeausbildung umfasst. Die kantonalen Fachschulen werden verpflichtet, die Zahl der Abschlüsse in Pflege HF zu erhöhen und Maßnahmen zur Bekanntheitssteigerung und Reduzierung von Abbrüchen zu ergreifen. Zudem sollen Förderbeiträge die Ausbildung attraktiver machen. Der Kantonsrat hat das Einführungsgesetz in erster Lesung beraten, und die endgültige Verabschiedung erfolgt in zweiter Lesung in einer der nächsten Sitzungen.

In Zusammenfassung hat der Zürcher Kantonsrat mit der Beratung zur kantonalen Umsetzung der Pflegeinitiative begonnen, die sich auf die Förderung der Pflegeausbildung konzentriert. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung in der Pflege verpflichtet die kantonalen Fachschulen, die Zahl der Abschlüsse in Pflege HF zu erhöhen und Maßnahmen zur Bekanntheitssteigerung, Reduzierung von Abbrüchen und Attraktivitätssteigerung zu ergreifen. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes wird in zweiter Lesung in einer der nächsten Kantonsratssitzungen erfolgen.

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