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Kanton Bern verbietet den Verkauf von Bier – aber Südostbahn darf es verkaufen.

Der Kanton Bern hat der BLS den Alkoholverkauf in den Zügen untersagt, während die Südostbahn (SOB) weiterhin Bier und Wein anbieten darf, auch auf der Strecke nach Bern. Die SOB ist dem Kanton Appenzell Ausserrhoden unterstellt, während die BLS dem Kanton Bern gehört. Die beiden Züge, der silbern-grün lackierte „Mika-Zug“ der BLS und der kupferfarbene „Traverso“ der SOB, sind fast baugleich, aber es gibt einen Unterschied im Alkoholangebot. Der Selecta-Automat an Bord der Züge bietet bei der SOB Alkohol an, während dies bei der BLS aufgrund des Verbots nicht der Fall ist.

Die BLS hat gemeinsam mit Selecta seit Anfang 2022 versucht, eine Bewilligung zum Alkoholverkauf zu bekommen, jedoch bisher vergeblich. Die Behörden argumentieren, dass der Jugendschutz nicht ausreichend gewährleistet ist und das Verbot an Betrunkene ohne Personal nicht durchgesetzt werden kann. Die SOB hingegen hat die Genehmigung zum Alkoholverkauf, da die Automaten in ihrem Betriebsstandort in Herisau AR betreut werden, wodurch der Kanton Appenzell Ausserrhoden zuständig ist. Dieser sieht den Jugendschutz durch das Ausweislesegerät als ausreichend gewährleistet an.

Die Mika-Züge der BLS verkehren auf interregionalen Strecken, während der Traverso der SOB auf mehreren Strecken quer durch die Schweiz fährt, darunter der Aare-Linth-Express nach Bern. Die SOB hat die Genehmigung zum Alkoholverkauf unabhhängig von der Strecke, da die Automatenauffüllung in Herisau AR stattfindet. Die BLS hingegen darf aufgrund des Verbots des Kantons Bern keinen Alkoholverkauf anbieten, obwohl sie dies gerne würde.

Der Kampf um den Alkoholverkauf in den Zügen spiegelt die unterschiedlichen Zuständigkeiten der Kantone in der Schweiz wider. Während die SOB unter den Regeln des Kantons Appenzell Ausserrhoden agiert und Alkohol verkaufen darf, ist die BLS aufgrund des Verbots des Kantons Bern dazu nicht befugt. Die Diskussion um den Jugendschutz und die Kontrolle des Alkoholverkaufs ohne Personal wird weiterhin geführt, während die Passagiere der beiden Züge die Unterschiede im Angebot wahrnehmen. Die SOB kann weiterhin Bier und Wein in ihren Zügen anbieten, während die BLS auf eine Änderung der Gesetzeslage hofft, um ihren Fahrgästen ebenfalls Alkohol verkaufen zu können.

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