Kantonsgericht Basel-Landschaft weist Beschwerde der SVP größtenteils ab
Das Kantonsgericht hat die Beschwerde der SVP Baselland gegen Änderungen des Energiegesetzes weitgehend abgewiesen. Die Regierung ist „erfreut“, dass die meisten Änderungen im Dekret zum Energiegesetz unterstützt werden und am 1. Oktober in Kraft treten können. Ein umstrittener Paragraf, der die kantonale Photovoltaikpflicht für Neubauten regeln sollte, wird gestrichen. Das Dekret tritt wie geplant am 1. Oktober in Kraft, wodurch der Einsatz von Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien in Neubauten ermöglicht wird. Ab dem 1. Januar 2026 gilt diese Regelung auch für den Ersatz von Heizkesseln in bestehenden Gebäuden.
Die im Juni eingereichte Volksinitiative „Energiepolitik nur mit der Bevölkerung“ ist noch hängig. Diese Initiative zielt darauf ab, wichtige energiepolitische Entscheidungen nicht auf Dekretsebene zu delegieren, sondern der Bevölkerung vorzulegen. Hintergrund des Anliegens ist die Verabschiedung eines Dekrets zur Beheizung von Gebäuden mit erneuerbarer Energie im Oktober 2023, das parallel zur Revision des Energiegesetzes stattfand. Im Gegensatz zur Gesetzesrevision wird das Dekret nicht einer Volksabstimmung unterzogen.
Die Regierung plant nun, den Inkraftsetzungsbeschluss des Energiedekrets anzupassen, indem der umstrittene Paragraf 2a gestrichen wird. Dieser Paragraf sollte die Photovoltaikpflicht für Neubauten regeln, wird aber nun aufgehoben. Die Durchsetzung der Photovoltaikpflicht wird damit nichtig. Die Baselbieter Regierung begrüßt die Entscheidung des Kantonsgerichts und freut sich, dass die meisten Änderungen im Dekret zum Energiegesetz unterstützt werden.
Insgesamt wird das Dekret zum Energiegesetz am 1. Oktober in Kraft treten, wodurch der Einsatz erneuerbarer Energien in Heizungsanlagen in Neubauten ermöglicht wird. Diese Regelung wird ab dem 1. Januar 2026 auch für den Ersatz von Heizkesseln in bestehenden Gebäuden gelten. Die Volksinitiative „Energiepolitik nur mit der Bevölkerung“ ist noch nicht entschieden und Ziel ist es, energiepolitische Entscheidungen stärker der Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen.