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Schulen in Solothurn sollen selbst über Handy-Verbote entscheiden

Das Verbot von Handys an Schulen im Kanton Solothurn wird vom Regierungsrat abgelehnt. Die Schulen sollen selbst über die Nutzung und das Verbot von Smartphones entscheiden können. Ein SVP-Kantonsrat hatte eine gesetzliche Regelung des Handy-Verbots gefordert, doch der Regierungsrat sieht die Kompetenz dafür beim Schulträger.

Das kantonale Schulführungsmodell legt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der kantonalen und kommunalen Aufsichtsbehörden sowie der Schulleitungen fest. Die Schulträger haben die Kompetenz, Regeln zur Nutzung und Verbot von privaten Smartphones in der Schule aufzustellen und durchzusetzen. Einige Schulen lassen die Schülerinnen und Schüler bei der Ausarbeitung der Regelungen mitwirken, um sicherzustellen, dass sie die Regeln einhalten.

Einige Schulen verbieten die Nutzung von privaten Smartphones während des Unterrichts und der Pausen und verlangen, dass die Geräte zu Unterrichtsbeginn abgegeben werden. An anderen Schulen müssen die Geräte während des Aufenthalts in der Schule unsichtbar und unhörbar sein, während an wiederum anderen Schulen die Handynutzung in den Pausen verboten ist.

SVP-Kantonsrat Beat Künzli forderte eine kantonsweite Unterbindung des Tragens von Handys, Smartwatches und ähnlichen Geräten auf Primarstufe in Schulen. Der Regierungsrat soll eine gesetzliche Regelung dazu erarbeiten. Es gibt unterschiedliche Regelungen zur Handy-Nutzung an Schulen, wobei einige Schulen die Geräte während der Pausen verbieten, um sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler diese Zeit für andere Aktivitäten nutzen.

Insgesamt gibt es verschiedene Ansätze zur Regelung der Handy-Nutzung an Schulen im Kanton Solothurn. Die Schulen haben die Kompetenz, entsprechende Regeln aufzustellen und durchzusetzen, um die Ablenkung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht zu minimieren. Der Regierungsrat unterstützt die Entscheidungsgewalt der Schulen in dieser Angelegenheit und lehnt ein generelles Handyverbot ab.

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