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Conforama muss Entschädigung wegen falschen Aktionspreisen zahlen.

Conforama Schweiz wurde von einem Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs freigesprochen, muss jedoch eine Ausgleichsforderung von 1,5 Millionen Franken bezahlen. Das Waadtländer Kantonsgericht stellte fest, dass das Unternehmen die Kunden nicht absichtlich mit falschen Rabatten getäuscht hat, obwohl die Verwendung von falschen durchgestrichenen Preisen zu unrechtmässigen Gewinnen geführt hat. Eine Geldstrafe von 5000 Franken wurde ebenfalls verhängt. Conforama zeigt sich erfreut über den Freispruch vom Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs, bedauert jedoch die Höhe der Ausgleichsforderung.

Die Staatsanwaltschaft und die Westschweizer Konsumentenschutzorganisation (FRC) hatten eine Geldstrafe von 1,5 Millionen Franken gefordert, was bei Conforama zu gemischten Reaktionen führte. Das Unternehmen äusserte sich erfreut über den Freispruch vom Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs, reagierte jedoch enttäuscht über die Bestätigung der Ausgleichsforderung. Die Möbelhändlerin begründet die falschen durchgestrichenen Preise mit Fehlern eines veralteten Computersystems, die mittlerweile behoben wurden. Die Staatsanwaltschaft beurteilte das Urteil ebenfalls zwiespältig und betonte den Erfolg der Bestätigung der Ausgleichsforderung, obwohl eine höhere Geldstrafe erwartet worden war.

Der Staatsanwalt Stephan Johner bezeichnete das Urteil als Erfolg im Hinblick auf die Bestätigung der Ausgleichsforderung, um unrechtmässige Gewinne auszugleichen. Er kritisierte jedoch die vermeintlichen irreführenden Praktiken und systematischen Betrügereien von Conforama. Die rechtliche Konstruktion des Verstosses gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb und die Zurechnung desselben an das Unternehmen aufgrund eines Organisationsfehlers wurden als heikle Rechtsfragen betrachtet. Die FRC zeigte sich zufrieden mit der Aufrechterhaltung der Ausgleichsforderung, bedauerte jedoch die fehlende Berücksichtigung des Vorsatzes und die Verurteilung von Conforama nur für Fahrlässigkeit.

Die Fragen bezüglich des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit werden weiterhin diskutiert, während die vertretenen Parteien auf die detaillierte Urteilsbegründung warten, um über weitere Schritte zu entscheiden. Sowohl Conforama als auch die Staatsanwaltschaft und die FRC erwägen, den Fall gegebenenfalls ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Entscheidung über einen Weiterzug des Urteils hängt von der vollständigen Urteilsbegründung ab, die die rechtlichen Gründe und die Argumentation des Gerichts näher erläutern wird.

Insgesamt zeigt sich eine gemischte Reaktion auf das Urteil gegen Conforama Schweiz, wobei der Freispruch vom Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs positiv aufgenommen wird, während die Höhe der Ausgleichsforderung und die damit verbundene Geldstrafe für gemischte Reaktionen sorgen. Die Diskussion über Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie die weitere rechtliche Bewertung des Falls stehen noch aus, während alle Parteien auf die detaillierte Urteilsbegründung warten, um über weitere Schritte zu entscheiden. Am Ende bleibt abzuwarten, ob der Fall vor das Bundesgericht gezogen wird und wie die rechtliche Auseinandersetzung fortgesetzt wird.

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