Zürcher Staatsanwaltschaft lehnt Therapie für „Parkhausmörderin“ ab
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft kämpft gegen die Umwandlung der Verwahrung der sogenannten „Parkhausmörderin“ in eine stationäre Massnahme. Nachdem das Bezirksgericht Zürich entschieden hatte, die Verwahrung umzuwandeln, hat die Staatsanwaltschaft vorsorglich Berufung eingelegt.
Die 51-jährige Frau sitzt seit 25 Jahren hinter Gittern und wurde einst als „gefährlichste Frau der Schweiz“ bezeichnet. Sie wurde verurteilt, zwei Frauen getötet und ein drittes Opfer verletzt zu haben. Ihr Sicherheitsregime wurde im Jahr 2015 etwas gelockert, so dass sie jetzt Kontakt zu anderen Insassinnen hat.
Im Sommer 1991 erstach sie eine 29-jährige Frau im Zürcher Parkhaus Urania und im Januar 1997 brachte sie eine 61-Jährige im Chinagarten am Zürichsee um. Sie gab an, Hass auf Frauen als Motiv für die Taten gehabt zu haben. Nach ihrer Verurteilung im Jahr 2001 wurde sie zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt und in Verwahrung genommen.
Das Bezirksgericht Zürich hat entschieden, dass die „Parkhausmörderin“ in Zukunft eine stationäre Massnahme erhalten soll, damit sie weiterhin im Frauengefängnis Hindelbank bleibt. Sie wird dort eine Therapie erhalten, die so lange verlängert werden kann, wie eine Rückfallgefahr besteht.
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft hat vorsorglich Berufung gegen dieses Urteil eingelegt, um den Fall endgültig ans Obergericht weiterziehen zu können. Der endgültige Entscheid darüber, ob die Verwahrung umgewandelt wird, wird erst getroffen, wenn das schriftliche Urteil des Gerichts vorliegt.
Die „Parkhausmörderin“ wird also vorerst im Frauengefängnis bleiben und eine Therapie erhalten. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft kämpft jedoch weiterhin dagegen an, dass die Verwahrung in eine stationäre Massnahme umgewandelt wird. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Obergericht, nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.





