Zürcher Kantonsrat lehnt die Kostenübernahme ab.
Der Zürcher Kantonsrat hat entschieden, dass der Kanton Zürich die ungedeckten Kosten für die Begleitung und Behandlung intersexueller Kinder und ihrer Eltern nicht übernehmen wird. Ein Postulat von verschiedenen Parteien, das auf eine Verbesserung der Betreuung abzielte, wurde abgelehnt. Die Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli betonte im Rat, dass es bereits ein spezifisches Angebot für intersexuelle Kinder und Jugendliche und ihre Eltern im Kanton gibt und ausreichende Subventionen die Versorgung sicherstellen. Die Kritiker des bestehenden Systems forderten einen Bericht, der aufzeigt, wie die nicht gedeckten Kosten für die Begleitung übernommen werden können, um die psychosoziale Unterstützung und Selbsthilfegruppen zu finanzieren.
Die Debatte drehte sich auch um die Frage der Operationen bei intersexuellen Menschen. Es wurde betont, dass trotz Fortschritten in den letzten Jahren immer noch zu viel und zu früh operiert werde. Die Forderung nach einer kostenlosen, psychosozialen und niederschwelligen Betreuung wurde daher verstärkt. Die Kosten für diese Betreuung bewegen sich laut den Kritikern im Bereich von vier- bis fünfstelligen Beträgen. Obwohl die Komplexität des Themas niemand bestritt, argumentierten einige Mitglieder des Kantonsrats, dass bereits genug getan werde und zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht erforderlich sei.
Eine kritische Stimme warf die Frage auf, warum sich das Postulat nur auf die ungedeckten Kosten intersexueller Beratungen konzentriere, anstatt eine umfassendere Diskussion zu führen. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Langzeitfolgen der Behandlungen noch nicht vollständig bekannt seien und individuelle Entscheidungen getroffen werden müssten. Die Unterstützung für finanzielle Hilfe zur Sicherung von Selbsthilfegruppen und zur Vermeidung von Stigmatisierung wurde jedoch von einigen Fraktionen des Kantonsrats befürwortet.
Die Debatte fokussierte auch auf die Bedeutung der Beratung und Betreuung von intersexuellen Personen, um langfristige Folgen von unfreiwilligen Eingriffen zu vermeiden. Es wurde betont, dass die Beratung und Betreuung oft unzureichend abgegolten sei und finanzielle Unterstützung erforderlich sei, um Stigmatisierung zu vermeiden. Einige Fraktionen unterstützten das Anliegen, um das komplexe Thema angemessen anzugehen und zur Enttabuisierung der Intersexualität beizutragen. Ziel sei es, über Intersexualität aufzuklären, sichtbar zu machen und das Wohl der betroffenen Personen zu gewährleisten.
Insgesamt bleibt die Situation der Betreuung und Behandlung intersexueller Menschen im Kanton Zürich eine Herausforderung, die weiterhin diskutiert und verbessert werden muss. Trotz geteilter Meinungen im Kantonsrat über die Notwendigkeit zusätzlicher finanzieller Unterstützung, bleibt die Forderung nach einer ganzheitlichen und angemessenen Betreuung und Unterstützung für intersexuelle Personen und ihre Angehörigen bestehen. Die Debatte zeigt, dass das Bewusstsein für die Bedürfnisse und Herausforderungen intersexueller Personen in der Gesellschaft wächst und weiterhin Fortschritte erfordert.





