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Aargauer Gemeinden sollen weiterhin AHV-Zweigstellen betreiben

Die Aargauer Regierung hat beschlossen, die geplanten Schließungen der AHV-Zweigstellen in den Gemeinden nicht durchzuführen. Die Gemeindezweigstellen sollen weiterhin für Fragen zur AHV und zu Ergänzungsleistungen zur Verfügung stehen. Dieser Beschluss wurde nach heftiger Kritik in der Anhörung getroffen. Die Kosten für die Zweigstellen sollen von den Gemeinden selbst getragen werden, was dem kantonalen Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen entspricht.

Ursprünglich plante der Regierungsrat, dass sich versicherte Personen direkt an die Ausgleichskassen wenden können, um ihre Anliegen zu klären. Der Bund hatte das Obligatorium zur Führung von AHV-Zweigstellen abgeschafft, weshalb der Kanton Aargau eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen musste. In Zusammenarbeit mit dem Verband der Aargauer Gemeindesozialdienste wird vorgeschlagen, dass die Gemeindezweigstellen weiterhin Auskünfte geben, Mitteilungen weiterleiten und beim Ausfüllen von Anträgen unterstützen.

Die Weiterführung der Gemeindezweigstellen soll im kantonalen Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie Invalidenversicherung verankert werden. Nach den Beratungen im Grossen Rat wird das Gesetz voraussichtlich im Dezember 2025 in Kraft treten. Dies betrifft insbesondere die SVA Aargau, eine selbständige und öffentlich-rechtliche Anstalt.

Insgesamt soll die Entscheidung der Aargauer Regierung sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin Zugang zu Beratung und Unterstützung in Fragen rund um die AHV und Ergänzungsleistungen haben. Die Kosten für die Gemeindezweigstellen werden nun von den Gemeinden selbst getragen, was dem Prinzip der wirkungsorientierten Steuerung von Aufgaben und Finanzen entspricht. Mit der Verankerung der Weiterführung der Zweigstellen im kantonalen Gesetz wird langfristig sichergestellt, dass dieses Angebot bestehen bleibt und den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht.

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