Rechtlicher Schutz: Ist das Fehlen von Toiletten am Arbeitsplatz erlaubt?
Toilettengänge während der Arbeit sind etwas, das für die meisten Menschen normal ist. Doch was passiert, wenn es keine Toiletten am Arbeitsplatz gibt? Ist das überhaupt rechtens? In der Schweiz sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Toiletten im Büro zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet, dass sie ihren Mitarbeitenden nicht ausschließlich öffentliche Toiletten zur Verfügung stellen dürfen. Wenn Arbeitgeber diese Vorschriften nicht einhalten, können sie mit Sanktionen und Bussgeldern belegt werden.
Ein Leser von Nau.ch wandte sich mit der Frage an uns, ob es rechtlich zulässig ist, dass sein Arbeitgeber keine Toiletten am Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Er berichtet, dass er stattdessen öffentliche Toiletten aufsuchen muss, die oft unhygienisch sind. Alina Murano, eine Rechtsexpertin von Emilia Rechtsschutz, erklärt, dass gemäß dem Schweizer Arbeitsgesetz Arbeitgeber verpflichtet sind, angemessene und hygienische Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Die Bereitstellung von Toiletten für Mitarbeitende ist ein klarer Bestandteil dieser Pflichten, und das Fehlen von Toiletten am Arbeitsplatz stellt eine Verletzung dieser gesetzlichen Vorschriften dar.
Die Gesetzgebung legt fest, dass Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Zugang zu ausreichenden Sanitäreinrichtungen haben müssen, um ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen. Die Nutzung öffentlicher Toiletten, insbesondere wenn sie in einem schlechten Zustand sind, erfüllt nicht die Anforderungen, die das Gesetz an Arbeitgeber stellt. Neben der Bereitstellung von Toiletten spielt auch die allgemeine Hygiene am Arbeitsplatz eine entscheidende Rolle, und das Arbeitsgesetz und die Verordnung zum Arbeitsgesetz legen klare Standards fest, die eingehalten werden müssen.
Arbeitgeber sind nicht nur verpflichtet, Toiletten zur Verfügung zu stellen, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Arbeitsplätze so gestaltet sind, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. Dies beinhaltet nicht nur die Bereitstellung sauberer Toiletten, sondern auch die regelmäßige Reinigung und Wartung sämtlicher sanitärer Anlagen. Insbesondere in Branchen wie der Gastronomie oder im Gesundheitswesen, wo Hygiene besonders wichtig ist, werden strenge Vorschriften und Kontrollen durch die zuständigen Behörden durchgeführt. Verstöße gegen diese Vorschriften können für Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben, darunter Sanktionen und Bussgelder.
Arbeitnehmer haben in solchen Fällen das Recht, sich an Arbeitsinspektorate oder das kantonale Gesundheitsamt zu wenden, um Missstände zu melden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Toiletten am Arbeitsplatz und allgemeine Hygiene einhalten, um die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Emilia Rechtsschutz steht Arbeitnehmern in solchen Fällen zur Seite und kann ihnen helfen, ihre Rechte durchzusetzen.





