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Renovierter Wohnung – Mieten jetzt um 60 Prozent teurer

Die Mieter einer Wohnüberbauung in Rüti ZH haben schlechte Nachrichten erhalten: Ihre Mieten sollen um bis zu 60 Prozent steigen, nachdem die Wohnungen renoviert wurden. Viele Mieter können sich diese Erhöhung nicht leisten und wollen dagegen vorgehen. Die Helvetia-Versicherung, deren Pensionskasse die Eigentümerin der Gebäude ist, hat die Mieter über die geplanten Mietzinserhöhungen informiert, die deutlich stärker ausfallen als angekündigt.

Die Renovierungsarbeiten in den Wohnungen fanden in den letzten Monaten statt, jedoch wurden die neuen Mietpreise erst kürzlich kommuniziert. Laut den Dokumenten, die dem „Ktipp“ vorliegen, sollen die Mieten für verschiedene Wohnungstypen um 40 bis 60 Prozent steigen. Dies kommt für viele Mieter überraschend und stellt eine finanzielle Belastung dar. Einige Mieter berichten, dass sie sich die neuen Mieten nicht leisten können, obwohl sie Ergänzungsleistungen erhalten oder bereits in finanziellen Schwierigkeiten stecken.

Um gegen die Mietzinserhöhungen vorzugehen, haben sich Heinrich Leemann und rund 20 weitere Mieter entschieden, ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle einzuleiten. Der Zürcher Mietrechtsanwalt Peter Zahradnik prüft die Dokumente der Mieter und äußert Bedenken, dass bei der Berechnung der Erhöhung Fehler aufgetreten sein könnten. Die Helvetia-Versicherung hingegen betont, dass es sich nicht um Berechnungsfehler handelt und die Mietzinserhöhungen aufgrund hoher Baukosten gerechtfertigt seien.

Eine weitere Mieterin aus Rüti ZH berichtet, dass bei ihr Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, aber nicht alle Bereiche der Wohnung neu gestaltet wurden. Es wird nun diskutiert, ob die Renovierungsarbeiten eine so drastische Mietzinserhöhung rechtfertigen. Laut den gesetzlichen Bestimmungen können nur wertvermehrende Umbauten an die Mieter weitergegeben werden, nicht jedoch rein ästhetische Verbesserungen.

In solchen Fällen können Mieter innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung eine Anfechtung bei der Schlichtungsstelle einreichen. Oftmals gelingt es den Mietern, durch eine solche Intervention eine Reduktion der Mietzinserhöhung zu erwirken. Die Mieter der Wohnüberbauung Dachseggbächli in Rüti ZH kämpfen nun um ihre finanzielle Belastung zu verringern und eine gerechte Lösung zu finden, die für alle Parteien akzeptabel ist.

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