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Vorberatende Kommission gegen die Wahlreform im Baselbieter Land

Die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission des Baselbieter Landrats hat sich mit knapper Mehrheit gegen eine Wahlreform ausgesprochen und beantragt dem Parlament, nicht auf eine entsprechende Regierungsvorlage einzutreten. Die ablehnende Seite sieht keinen Mehrwert in dem neuen Wahlrechtsmodell, das laut Bericht kaum verständlicher ist als das aktuelle System. Die Minderheit argumentiert hingegen, dass es wichtig sei, den Volkswillen genau umzusetzen und die Vorlage im Auftrag des Landrats ausgearbeitet wurde.

Die SVP und FDP hatten sich im Landrat gegen die Reform gewehrt, bei der ab 2027 in den Baselbieter Landrat die proportionalen Parteistärken besser abgebildet werden sollen und die Sitzsprünge zwischen den Wahlkreisen verringert werden sollen. Das Parlament hatte im September 2022 die Regierung beauftragt, eine Vorlage zur Revision des Wahlrechts nach dem Doppelproporz-System auszuarbeiten, um eine bessere Repräsentation der Kantonsteile im Landrat zu erreichen.

Die aktuellen Wahlsysteme für den Landrat verzerren laut Regierung teilweise den Proporz und führen zu schwer erklärbaren Sitzverschiebungen zwischen den Wahlkreisen. Die Reform sollte diese Probleme beheben und eine neue, verbesserte Rechtsgrundlage für die Vertretung der verschiedenen Kantonsteile schaffen. Trotzdem stimmte die Mehrheit der vorberatenden Justiz- und Sicherheitskommission gegen die Reform und betonte, dass das neue Modell keinen Mehrwert bringe.

In Bezug auf die Parteienlandschaft im Landrat vertraten die ablehnenden Kreise die Positionen ihrer Parteien, die sich gegen die Reform ausgesprochen hatten. Die Diskussion um die Wahlreform ist somit weiterhin aktuell, da die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission des Baselbieter Landrats nun dem Parlament empfohlen hat, nicht auf die Regierungsvorlage einzutreten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte in Zukunft entwickeln wird und ob es zu weiteren Reformvorschlägen kommen wird.

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